Dieser Beitrag wurde uns zur Verfügung gestellt von Prof.
Dr. Edmund Braun (Universität zu Köln).
Genetik versus Genethik
Kriterien der Verantwortung für das Humanum
In Deutschland werden schon seit einiger Zeit die ethischen
Aspekte der Gentechnik, insbesondere die der genetischen Pränataldiagnostik,
der Präimplantationsdiagnosik und der Keimbahntherapie in der Weise
diskutiert, dass schwerpunkthaft auf die grundsätzliche Klärung
der Rechtslage
abgehoben wird. Dabei prägen unterschiedliche Menschenbilder oder theoretische
Selbstverständnisse die Diskussion, die bestimmen, ab wann ein Wesen
Träger der Menschenwürde ist, wann eine Abweichung vom Würdeschutz
möglich ist und ob menschlichen Embryonen ein moralischer Status zugesprochen
werden soll. Jedoch orientieren sich zunehmend die Diskussionen an einem
Menschenbild,
das durchaus eine Klassifizierung und Bewertung dessen, was
der Mensch ist, nach fragwürdigen Kriterien für gerechtfertigt
hält.
Hiermit sind zwei Probleme angezeigt, die zunächst
erörtert werden: die Problematik, die mit einer Fixierung von Rechtsnormen
verbunden ist (1) und die Problematik der Kriterien für ein begründetes
und leitendes Selbstverständnis des Menschen (2). Anschließend
werden Kriterien der Verantwortung für das Humanum entwickelt (3) und
schließlich daraus die Problematik der Pränatal- und der
Präimplantationsdiagnostik
erörtert (4).
I. Die Problematik, die mit einer Fixierung einer Rechtsordnung verbunden ist
Bei der Diskussion um die umstrittene Gentechnik handelt es sich vornehmlich
um eine werdende Rechtsordnung, die einen ethischen Minimalstandard für
einen bestimmten Handlungsbereich sicherstellen und unter Schutz stellen
soll. Es handelt sich also hierbei um eine angestrebte Rechtsordnung, die
ein genuin moralrelevantes Handlungs-Problemfeld prinzipiell nur partiell,
- d.h. mehr oder weniger - schützen kann. Bei der Diskussion geht es
vornehmlich um die Absicht, Missbräuche durch Rechtsordnung zu verhindern.
Es muss m.E. aber, wenn es um das wissenschaftliche
Experimentierfeld 'menschliches Leben' geht, vornehmlich um die moralische
Verantwortbarkeit und randständig um eine entsprechende Rechtsordnung
gehen.
Gewiss, ohne Rechtsordnung bliebe das besagte risikoträchtige,
nicht-moralfreie Handlungsfeld völlig ungeschützt. Mit der Rechtsordnung
kann das risikoträchtige, nicht-moralfreie Handlungsfeld minimal bis
optimal geschützt werden.
Das Bedenkliche bei dieser Diskussion ist jedoch, dass man davon ausgeht,
man könne die moralischen Probleme, die diesem besonderen Handlungsfeld
inhärieren, mit dem völlig unzulänglichen Mittel der Rechtsordnung,
wenn sie denn optimal wäre, im pragmatischen Handstreich lösen.
Es bleibt aber völlig unbeachtet, dass eine Rechtsordnung
allein nur als ein transitorisches Ergebnis einer Diskussion
verstanden werden kann, die ständig weitergeführt werden muss mit
der nie zur Ruhe zu bringenden Intention, es zu verbessern und zu ergänzen.
Das eigentliche
Problem, das hier vorliegt, ist das Problem der moralischen
Motivation und Regulation
mit Bezug auf mögliche risikoreiche Handlungsfelder, von denen die Biomedizin
und die Gentechnik nur zwei sind, für die unausweichlich ein moralisches
Bewusstsein
und eine moralische
Kompetenz
erforderlich ist.
Dagegen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar
greift die schlimmste geistige Verwirrung um sich: nämlich der ethische
Relativismus, die Überzeugung, dass in moralischen Fragen keine rationale
Diskussion möglich sei. Und diese wird durch das relativistische Argument
unterstrichen, dass in der Ethik nur noch Spielarten des Relativismus verteidigbar
seien und dass Gründe für ethische Entscheidungen nur relativ im
Rahmen einer individuellen oder gruppenspezifischen, also partikularen Ethik
gelten können. Schärfer noch: Übergriffe von einem ethischen
Rahmen auf einen anderen stellen nach dieser Auffassung illegitime Wertkolonialisierungen
dar, die auf internationaler Ebene zu verheerenden Konsequenzen führen.
Wie will man da zu einer nationalen, ja notwendigen internationalen
verbindlichen Rechtsordnung bezüglich der risikoträchtigen, nicht
moralfreien Handlungen, der Folgen und der Nebenfolgen solcher Handlungen
kommen, mit der Absicht, a-moralische oder antimoralische Handlungen zu verhindern?
Eine Folge dieses relativistischen Prozesses ist auch
die seit den Sechzigerjahren gesellschaftsrelevante Distanzierung des Strafrechtes
von moralischen Normen, die das Strafrecht zu einer politisch beliebigen,
instrumentalisierbaren Sozialtechnologie deformiert hat und zudem ein Bewusstsein
hat aufkeimen lassen, das quasi in dem vermeintlich entstandenen Rechtsraum,
dem weitgehend die moralischen Implikationen entzogen sind, im Sinne der
Verrechtlichung der Moral nur noch das für moralisch verwerflich hält,
was rechtlich strafbar ist. [1]
Bei der umstrittenen Gentechnik scheint mir eine analoge Situation vorzuliegen:
so steht die in der Öffentlichkeit ausgegebene Parole von dem Selbstbestimmungsrecht
der Frau, die gegen den Schutz des Embryos Position bezieht, im Widerspruch
zu der jetzt vertretenen Einstellung, die für das Schutzbedürfnis
der Embryonen plädiert und gegen die Embryonenforschung Position bezieht.
Hier liegen politisch beliebig instrumentalisierbare
Situationen vor, die immer zu beliebigen und inkonsistenten Argumenten führen,
wie es in unserer Diskussion auch überdeutlich wird, wenn man den Rechtsraum
fälschlicherweise mit Moralität identifiziert. Man bereitet den
Weg für die amoralische Mentalität entsolidarisierter Egoisten
vor, aus deren Summe unsere Gesellschaft zunehmend besteht.
Das Problem der umstrittenen Gentechnik zeigt einmal mehr, dass die
existentiale Situation des Menschen ein moralisches
Problem für den Menschen darstellt. Wir können in Zukunft nicht
mehr an den Symptomen herumlaborieren. Die Debatte ist ein Symptom einer
dekadenten Kultur, sich von oben bedienen zu lassen, sich von oben 'für
die anderen' (natürlich) Regeln geben zu lassen und nicht zu sehen,
dass es mit Bezug auf die Handlungsmotivation und -regulation um die
moralische
Kompetenz von Subjekten gehen muss. Wir müssen endlich begreifen,
dass für unser Zusammenleben und unser gemeinsames Handeln, für
dessen Folgen und Nebenfolgen eine für alle verpflichtende, grundlegende
Moral als gemeinsamer Grundrahmen die unausweichliche Voraussetzung ist,
ohne die wir einfach keine Chance zum Überleben, geschweige denn zum
Gut-leben haben.
Die Frage: "Warum moralisch sein?" ist identisch mit
der Frage: "Warum vernünftig sein?" Und die Antwort lautet lapidar:
"damit wir überhaupt noch Überlebenschancen haben können.
Moralisch-vernünftig bedeutet, aus der Einsicht verantwortlich zu handeln,
dass niemand für sich allein vernünftig sein kann und dass wir
alle mitverantwortlich und solidarisch für die vernünftige Beantwortung
unserer fundamentalen Lebens-Probleme einzustehen haben. Und dies beinhaltet,
dass wir im öffentlichen Diskurs-Forum die einzige alternativlose Rechtfertigungs-
und Legitimations-Instanz zu sehen haben und diese als verpflichtend anerkennen
müssen. Hierauf komme ich zurück.
Wenn das klar ist, dann wird auch überdeutlich,
dass es bei der Debatte um die Gentechnik jetzt nicht darum geht, den ethischen
Minimalstandard für Gentechnik und Bioethik durch Rechtsnormen festzulegen.
Im nächsten Augenblick steht ein nächstes fundamentales Lebens-Problem
und in einem halben Jahr wieder ein anderes dieser Art vor uns. Es geht vielmehr
um die Realisierung einer Minimalmoral überhaupt,
die uns alle verpflichtet, hinsichtlich unserer gemeinsamen Handlungen einzustehen.
Der Gesetzgeber kann nur einen Rechtsrahmen schaffen,
der übrigens immer schwieriger zu erstellen sein wird, je größer
der Umfang der Internationalität ist, eben wegen der kontingenten Bedingungen
der einzelnen Länder, der unterschiedlichen kulturellen Lebenswelten,
der Gruppenzugehörigkeiten, der unterschiedlichen Präferenzen,
der interessenorientierten Lebenssituationen und nicht zuletzt der inkompatiblen
Selbstbehauptungsansprüche der betroffenen Länder.
Aus bloßer Befolgung der Rechtsnormen oder aus
Furcht vor Sanktionen im Zuwiderhandeln kann Moralität überhaupt
nicht eingelöst werden. Nicht einmal können die Moralbdedingungen
geschaffen werden. Und es steht fest, dass, wenn wir uns durch keine universal
ethischen Normen verpflichtet sehen, ohnehin alle
Menschenrechtskonventionen
Makulatur sind. Wir könnten uns diese Diskussion dann sparen.
Moralität ist daher ein Qualitätsmerkmal
und eine notwendige und unausweichliche Bedingung für das Zusammenleben
und das gemeinsame Handeln der Menschen und erst recht für das Gelingen
demokratischer Lebensformen. Moralität und Rechtsnormen müssen
auseinander gehalten werden. Bei der umstrittenen Gentechnik
kann es
sich aber nicht lediglich
um werdendes Recht handeln. Das gesetzte Recht kann den Bereich des Moralischen
nicht abdeckend schützen.
II. Rekonstruktion der conditio humana
Mit Bezug auf die Gentechnik
reicht es nicht, sich an theoretischen Menschenbilder zu orientieren, sondern
ist es erforderlich, die conditio humana
in ihrer Basis zu rekonstruieren.
Bei der Rekonstruktion der conditio humana geht es um
die Selbsteinholung
unserer unhintergehbaren Grundsituation, die jeder Theorie vorausgeht, dass
wir uns nämlich als ursprünglich redende Wesen, als Fragen-Könnende
und insofern Reden-Könnende, speziell über uns selbst Reden-Könnende
wissen. Es geht um die Rekonstruktion der Bedingungen der Möglichkeit
des Fragen-Könnens und insofern Reden-Könnens. Die Rekonstruktion
kann nur eingelöst werden, wenn sichtbar gemacht werden kann, dass die
Berücksichtigung dieser Basis verhindern kann, dass wir vergessen, dass
die für das Reden-Können in Anspruch genommenen Voraussetzungen
konstitutiv den Menschen in seinem Menschsein betreffen. Die conditio humana
zu rekonstruieren bedeutet somit, den kognitiven Akt des Redens und dessen
Bedingungen der Möglichkeit zu rekonstruieren.
[2]
II. 1 Bedürftigkeit
Sich redend artikulieren
zu können ist aber nicht nur die vorzügliche Lebensweise des Menschen,
sondern eine solche, der er lebensnotwendig bedarf und zu der er sich verhält.
Als schutzloses und bedürftiges Wesen, das über sich hinausgreifen
muss, um anderes zu sich zu holen, um es durch Anverwandlung sich anzueignen,
bedarf er des Redens in der Weise, dass er sich mittelbar verstehend zu ihm
verhält und mit ihm sich in seinem Befriedigungsdrang auf anderes begehrend,
aufschiebend, meidend oder befürchtend - also sprachlich - verhält.
Dabei liegt dem Reden ein soziales Wissen zu Grunde, das die Erwartungsantizipation
einschließt, dass Rücksicht, und nicht direkte, d.h. rücksichtslose
Bekanntgabe und Durchsetzung individueller Ansprüche erwartet wird.
Da wir aber einerseits manches begehren, dessen wir nicht bedürfen
und andererseits manches meiden, dessen wir notwendig bedürfen, und
schließlich dieses alles nicht generell und für immer fixierbar
ist, bedürfen wir als Kriterium
zur Fixierung unserer lebensnotwendigen Bedürfnisse, die eine Befriedigung
für alle erfordern, der dialogischen Struktur der
Sprache, mittels derer in jeder Situation die lebenswichtigen
Fragen intersubjektiv beantwortet werden können.
Wir sind daher zur Fixierung unserer lebensnotwendigen Bedürfnisse genötigt,
die unhintergehbare Sozialstruktur der dialogischen Sprache einer
Kommunikationsgemeinschaft
in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist die dialogische Struktur der
Sprache als spezifisch menschliche Bedürftigkeit eine
unumgänglich Bedingung der Existenz
des Menschen.
Die Lebensbedingungen des Menschen sind dadurch
gekennzeichnet, dass er seine fundamentalen Erkenntnis- und Steuerungsvollzüge
durch die dialogische Struktur der Sprache in der Kommunikation organisieren
muss. Diese Lebensbedingungen bringen es mit sich, dass
seine lebensnotwendige von ihm in eigener Regie zu übernehmende, kognitive
Auseinandersetzung mit dem, wessen er lebensnotwendig bedarf, so strukturiert
ist, dass er bei seinem sprachlich-reflexiv verfassten Befriedigungsdrang
die Bedürftigkeiten als solche prädizierend eruieren und identifizieren
muss und dabei von Anfang an in eine unhintergehbare soziale Dimension eingebunden
und auf dialogische Ko-Subjekte unausweichlich bezogen und angewiesen ist.
Mit all dem wird deutlich, dass die durch die sprachlich
imprägnierte Bedürftigkeit begründete
Verständigung
über das, dessen wir lebensnotwendig bedürfen und die dialogische
Struktur der Sprache als basale menschliche Bedürftigkeit
und deshalb als unvermeidlich in Anspruch zu nehmendes Verständigungsmedium
unserer kognitiven Auseinandersetzungen gleich
ursprünglich
sind und sich wechselseitig bedingen.
Die Bedürftigkeit des Menschen als eigentliche
Antriebskraft ermöglicht
nicht nur allererst Bedeutsamkeit und Bedeutung, sondern konstituiert sich
gerade in der Dialogizität der Sprache als unverzichtbarer Instanz zur
gültigen Feststellung von Bedeutung, Bedeutsamkeit und Bedürftigkeit,
die ihrerseits selbst wieder den Bedingungen der Bedürftigkeit unterliegt.
Die spezifisch menschliche Bedürftigkeit ist daher nicht als eine Bedürftigkeit
versus Dialogizität zu verstehen, sondern besteht in der Dialogizität.
Und die Bedürftigkeit des Menschen als Individuum ist auch nicht eine
subjektive versus intersubjektive, also nicht eine persönliche versus
soziale, sondern sie ist als dialogische zugleich subjektiv-intersubjektiv.
Die Dialogizität macht den Menschen allererst lebenstüchtig. Sie
kompensiert den Mangel an Perfektibilität der Tierwelt und ermöglicht
ihm dadurch ein indirektes, reflexiv gebrochenes
Verhältnis
zu sich und zur Welt.
II. 2 Dialogische
Gegenseitigkeit
In der unausweichlichen Vermittlungsfunktion der unhintergehbaren
Sozialstruktur der dialogischen Sprache erfährt der Mensch
seine spezifische Bedürftigkeit als unverzichtbare Voraussetzung. Diese
Einsicht in die für den Menschen unausweichliche dialogische
Bedürftigkeitsstruktur
ist anthropologisch als eine normative
Einsicht
zu kennzeichnen. Sie impliziert die kategorische Forderung nach dialogischer
Gegenseitigkeit. Wer die Einsicht als eine anthropologisch faktische auszeichnet,
hat sie nicht verstanden, weil, wenn wir die dialogische Struktur nicht realisieren,
sie nicht ist. Insofern ist das normative
Prinzip der dialogischen Gegenseitigkeit als Ausdruck
der normativen Einsicht in die dialogische Bedürftigkeitsstruktur zu
verstehen, durch die allererst sinnhaftes und gültiges Reden möglich
ist. Die Basis, die immer vorausgesetzt werden muss, damit ein Mensch überhaupt
ein sinnhaftes, für sich und prinzipiell für alle verständliches
Verhalten zu sich, zur Welt und zur Mitwelt erhalten kann, ohne mit sich
als Mensch in Widerspruch zu geraten, ist das konsens- und geltungsorientierte
Reden, das auf eine virtuelle Kommunikationsgemeinschaft gerichtet sein muss.
Die sich aus der normativen Einsicht in die unverzichtbare
Sozialitätsstruktur der Sprache ergebende unhintergehbare Grundnorm
der dialogischen Gegenseitigkeit impliziert, dass niemand aus dem reziproken
Miteinander der virtuellen Sprachgemeinschaft austreten kann, ohne sich als
Mensch zu sich in Widerspruch zu setzen.
Vier essentielle Kennzeichnungen der conditio
humana
Die Reflexion über die Grundsituation
des Menschen bringt die Individualität des Subjekts
als freie und autonome Basis des dialogischen Lebensvollzugs wieder zur Geltung.
Als reden-könnendes Wesen versteht sich das Individuum immer schon intrinsisch
als intersubjektiv, zu dessen Identität es gehört, zu jeder Zeit
ein freies und autonomes, sich jeweils aktual-verstehendes und zugleich dialogisch-
intersubjektives
Individuum zu sein. Seinem aktualen Selbstverständnis liegt dabei unvermeidlich
ein Gebrauchs-Wissen des dialogischen Redens als Voraussetzung zu Grunde,
das weder seiner Verfügung unterliegt, noch bloß konstatiert werden
kann, sondern als normative Einsicht verstanden werden
muss, insofern es nur durch Anerkennung und Befolgung seiner Forderung sich
verstehend und gültig zur Welt, zu sich und den Mitmenschen verhalten
kann.
Im Selbstverständnis des Menschen ist ein
teleologisches Element
implizit enthalten. Dieses basiert auf der basalen Sozialstruktur der Sprache
als dialogischen Bedürftigkeitsstruktur. Hinsichtlich des rationalen
Lebens-Vollzugs des Menschen ist die verständigungsorientierte Inanspruchnahme
der durch Vernunft ausgezeichneten Sprache durch den Menschen unausweichlich
so, dass die unverzichtbare Berücksichtigung ihrer unerlässlichen
Voraussetzungen für den Menschen ein nie zur Ruhe gelangendes, normativ-
teleologisches
Moment darstellt. Teleologisch wird hier verstanden als Orientiertsein am
Telos des universalen Gegenseititigkeitsprinzips.
Zum Selbstverständnis des Menschen gehört
konstitutiv seine autonome und wahrheitsfähige
Individualität, u.z. aus einem dreifachen Grund: 1. ist das Individuum
als Basis der dialogischen Anstrengungen die Bedingung dafür, dass die
dialogische Struktur des Redens vor dem Zusammenbruch mit sich bewahrt bleibt,
2. artikuliert sich das Individuum trotz seines unverzichtbaren Bezugs auf
andere Individuen als Dialogsubjekt im strikt reflexiven Wissen von sich
selbst ständig performativ in der ersten Person, versteht sich solchermaßen
als Urheber seiner Artikulationen und übernimmt die Verantwortung für
diese, schließlich 3. ist in seinem reflexiven Wissen von sich selbst
hinsichtlich der Kosubjekte stets eine Erwartungsantizipation eingeschlossen,
dass nämlich seine freie, eigene Einsicht, sein souveräner Zu-
, Ab- oder Widerspruch erwartet wird. Insofern sind die Idee und der Begriff
der Individualität im emphatischen Sinne unaufgebbar.
Die dialogische Gegenseitigkeit
als Bedingung des Menschseins impliziert als
Grundnorm
konstitutiv ihre verpflichtende
Anerkennung und somit ihre einklagbare Praxis. Sich-zu-sich-, Sich-zur-Welt-
und Sich-zur-Mitwelt-Verhalten ist durch das dialogische Prinzip der Reziprozität
strukturiert, und verpflichtet, die Kommunikationsgemeinschaft in Anspruch
(!) zu nehmen und in Anspruch (!) genommen zu werden.
III. Kriterien der Verantwortung für das Humanum
Wer sich auf das Problem
Ethik ernsthaft einlässt, sollte mit dem eilfertigen Hinweis auf die
ach so moralfreie Realität als Beweis für die Wirkungslosigkeit
der Ethik behutsamer umgehen. Er sollte aber auch Ethik nicht mit fundamentalistischen,
gesinnungsethischen Imperativen identifizieren.
Ethik muss Verantwortungsethik
sein, weil Verantwortung für jedes als sinnvoll verstehbare und begründbare
Handeln Voraussetzung ist. Aber was heißt das: verantwortliches Verhalten?
Dabei geht es um die Frage: Wie begründet man Handlungs-
Entscheidungen
ethisch umwillen der notwendigen Basis der vernünftige Regulierung des
Miteinander-Lebens.
Um dieser Frage nachzugehen, muss man eine grundlegende
ethische Reflexion von einer anwendungsbezogenen
Reflexion unterscheiden. [3]
Die grundlegende ethische Reflexion soll und kann zunächst
das Prinzipienbewusstsein stärken angesichts der individualistischen
Prinzipienunwilligkeit, die hinter dem Schein von Toleranz und Pluralismus
begründet zu sein scheint, in einer Zeit, deren Effizienzdruck, Zeitdruck
und Profitdruck die Orientierung an allgemeine Prinzipien aufzusaugen tendiert,
und dies nach der Schreckens-Erfahrung des zwanzigsten Jahrhunderts, dass
der Menschlichkeit des Menschen nichts Unmenschliches fremd ist.
Wenn man über Ethik reflektiert, stellt sich unausweichlich
die Frage nach den Kriterien des Ethischen. Das große, ja immer anwachsende
Spektrum der Lebens-Probleme verlangt von uns allen unausweichlich die Herausbildung
ethischer Kompetenz.
Die Frage nach den Kriterien lässt sich nicht mit
den geltenden konventionalen Moralvorstellungen, aber auch nicht mit der
geltenden, aber stets nachhinkenden Rechtsordnung beantworten, schließlich
auch nicht, wie zunehmend praktiziert, mit der Mehrheit, auf Grund von Umfragen
der Meinungsforschungsinstitute, als ob durch das Faktum der Mehrheit moralisch
über Handlungen entschieden werden könnte. So bleiben zwei moralisch-
relevante
Fragen:
1. Wozu sind wir unbedingt verpflichtet?
2. Was können wir im Blick auf mögliche Folgen
unseres Handelns verantworten?
III. 1 Das Konzept einer universalen Minimalethik
Die Frage 'Wozu sind wir unbedingt verpflichtet?' zielt
auf die Frage nach ethischen Grund-Normen, deren notwendige Verbindlichkeit
aufgewiesen und einsichtig gemacht werden muss. Normen müssen für
jeden nachvollziehbar
sein, um als verstandene Normen anerkannt und als anerkannte Normen befolgt
zu werden.
Als notwendiger Orientierungsmaßstab für eine
moralisch-rationale Lebens-Praxis lässt sich das von der Diskursethik
entwickelte kommunikative Diskursprinzip, das zugleich verantwortungsethisches
Handlungsprinzip in konkreten Situationen ist, auszeichnen.
Zunächst ist fest zu halten: was das Ethische betrifft, muss man,
um Konfusionen zu vermeiden, betonen, dass Ethik von etwas
Vorgegebenem
handeln muss, dessen Geltung prinzipiell nicht unserer Zustimmung bedarf,
das nicht in unser Belieben gestellt sein kann und letztlich auch nicht durch
einen Konsens entschieden werden darf, schon gar nicht durch eine definitorische
Festsetzung, von wem auch immer, bestimmt werden kann.
Jedes universalistisch-ethische Konzept wird
aber prinzipiell scheitern, das den Versuch unternimmt, einen unparteiischen
ausgelegten Standpunkt zu beziehen, von dem aus Gutes
und Schlechtes, Richtiges und Falsches für alle gleichermaßen
zu beurteilen ist. Es wird daher den universalen moral point of view nicht
in der Ausgelegtheit von intersubjektiv verpflichtenden moralischen Normen
und Werthaltungen der Verständigungsgemeinschaft der Menschen finden
können, sondern in den unbedingten und unausweichlichen moralisch
verpflichtenden formalen (prozeduralen) Regeln der Verständigung
über und der Geltungsbeurteilung von inhaltlichen
(konventionalen) Normen selbst zwischen den Mitgliedern
der Verständigungsgemeinschaft aufdecken müssen und d.h. im Diskursprinzip.
Die grundlegende Frage der normativen Ethik muss also
auf einen obersten Maßstab zielen, der als unausweichliche Bedingung
der Möglichkeit der Ausgelegtheit von rational nachvollziehbaren
Normen und Werthaltungen fungiert und daher für alle unbedingt verbindlich
sein muss. Der normativ-universalistische Maßstab, der die Rationalität
des Moralischen im Sinne einer Minimalmoral ermöglicht, ist das Diskursprinzip,
das ich gestrafft expliziere.
Aus der strikten Rekonstruktion der conditio humana wird
einsichtig, dass wir im ernsthaften Denken, Wissen, Handeln, ja schon beim
Aufwerfen einer Frage notwendigerweise das Diskursprinzip vorausgesetzt und
anerkannt haben müssen, insofern sich nur im Rahmen und auf Grund der
Regeln einer dialogischen Kommunikationsgemeinschaft gültige Urteile,
Thesen, Handlungen und Normen begründen lassen. Es handelt sich also
bei dem normativ-ethischen Diskurs-Prinzip um ein implizites,
nicht regionalistisches Gebrauchs-Wissen über die sozialen
Voraussetzungen der Möglichkeit des Teilens von intersubjektiv
gültigem Sinn und der Einlösung von erhobenen, universalen
Geltungsansprüchen.
Da unsere Erkenntnis- und Steuerungsunternehmen
fortgesetzt über die Kooperation mit anderen Subjekten organisiert werden
müssen, ist der Diskurs die einzig denkbare Legitimationsinstanz für
strittige Geltungsansprüche und demzufolge die Basis jeder vernunftorientierten
Entscheidungssituation. Er ist geltungslogisch unhintergehbar und muss als
die einzige, nichthintergehbare Form von Vernünftigkeit überhaupt
verstanden werden.
Das Diskursprinzip als normativ-ethisches
Grund-Prinzip postuliert, dass zu den unabweisbaren Voraussetzungen der Realisierung
aller Vernunftleistungen im Rahmen einer Kommunikationsgemeinschaft ein unbedingtes
und universales Gegenseitigkeitsprinzip zu konsensfähigen
Lösungen verpflichtend ist.
Vernunftorientierte Moral bedeutet nichts anderes
als alltägliche, rationale Lebenspraxis, die durch einen kommunikativ-dialogischen
Prozess gekennzeichnet ist.. Es geht um die Umstellung von unhinterfragten
Selbstverständlichkeiten einer traditionsgebundenen Lebenspraxis auf
bewusst gewählte und argumentativ begründete Lebensformen. Es geht
um Emanzipation aus den Geltungsansprüchen traditionaler Moralkonventionen.
Von allen Menschen unserer posttraditionalen
Gesellschaft ist das reflexive Verhalten eines Argumentierenden unabdingbar
gefordert. Niemand kommt umhin, alle möglichen sinnvollen Gegenargumente
ernst zu nehmen, daher auch alle möglichen Argumentationspartner als
gleichberechtigt zu achten und andererseits sich selber als ein bloßes
Mitglied des unbegrenzten Diskurses zu wissen und sich demgemäß
argumentationspartnerschaftlich und selbstkritisch zu verhalten.
Ein solcher dialoguniversalistischer Standpunkt entspricht
dem Prinzip der kritischen Diskursmoral: Gültig, bzw. anerkennungswürdig
und zugleich verpflichtend, bzw. verbindlich ist allein, was der verallgemeinerbaren
Gegenseitigkeit von möglichen Dialogpartnern gerecht wird. Es impliziert,
dass wir für seine Realisierungsbedingungen, d.h. zu seiner Schaffung,
Wiederherstellung, Erhaltung und Bewahrung sowie zur Verbesserung der dialogischen
Gegenseitigkeit, unbedingt verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt als
regulatives Prinzip
, nicht als Utopie, - als regulatives Prinzip in dem Sinne, dass die unbedingte
Verbindlichkeit des Diskursprinzips in jeder Situation einklagbare Verpflichtung
und einklagbares Recht impliziert.
III. 2 Ethik der Verantwortung
Die Anerkennung der Diskursverbindlichkeit impliziert eine selbstkritische
Diskursbereitschaft. Der Diskursbereitschaft liegt die Bereitwilligkeit zu
Grunde, sich selbst dialogförmig zu ver-antworten
und alle Handlungsweisen daraufhin zu prüfen, ob sie ihrerseits in Diskursen
gerechtfertigt werden könnten.
Hier kommen zwei Schlüsselbegriffe ins Spiel:
Begründung
und Verantwortung:
Verantwortung ist kein gegenstandsbezogener,
sondern dialogbezogener Begriff. Verantwortung kommt von dem Verb ver-antworten.
D.h. Reden und Handlungen sind hinsichtlich ihrer Wirkungen argumentativ
zu ver-antworten gegenüber Einwänden anderer, die so
weit wie möglich und solange wie
möglich
als Anspruchssubjekte zu behandeln sind und als Dialogpartner
anzuerkennen sowie zu achten sind.
Zu den anderen gehören auch unbedingt diejenigen, welche nicht realiter
dialogfähig sind. Der Sinn von Verantwortung liegt in der dialogischen
Rechtfertigung als Prüfungsinstanz .
Und hier wird auch deutlich, was
Begründung bedeutet.
Begründung wird nicht erfüllt, durch bloßes Vorbringen eines
Argumentes, sondern allererst eingelöst durch eine dialogbezogene Begründung,
die erst dann erfüllt ist, wenn jedermann zustimmen könnte. Begründen
heißt dialogbezogen den Autonomieanspruch anderer zu achten und offen
für die Vielzahl der möglichen Gegenargumente zu sein.
Dabei ist von Belang: Keine Handlungssituation
ist verkürzt als eine bloß empirisch vorgegebene, nicht-moralische
Situation misszuverstehen, sondern jede konkrete Handlungssituation ist als
eine sinnhafte und von inhärierenden Geltungs-"Ansprüchen" geprägte
zu verstehen und zu beurteilen, die zu einer angemessenen Be-antwortung,
d.h. zu einer situationsbezogenen, individualisierten, stets unter Alternativen
zu ver-antwortenden Re-aktion auffordert.
Normativ-pragmatische Verfasstheit einer konkreten
Handlungssituation heißt, dass in ihr stets reziproke, auffordernde
universale Geltungs-"Ansprüche", sowie konkrete Wünsche und Optionen
als kontingente Geltungs-"Ansprüche" sowohl eines jeden selbst sowie
der von der Handlung Betroffenen eingelagert sind, die im Ernstfall von dilemmatischer
Qualität sein können, deren moralische Implikationen berücksichtigt
werden müssen oder auf Grund eines Reflexionsverzichtes außer
Acht gelassen werden können.
Die normative Kraft der konkreten Handlungssituation
hängt nicht von ihrer Beachtung oder Anerkennung durch uns ab. Die normative
Kraft besteht gerade darin, dass sie auch dort wirksam ist, wo der Handelnde
sich ihr zu entziehen glaubt.
Für jede Handlungssituation gilt daher, dass ihre
vernünftige Ver-Ant-Wortung von der Anerkennung
und Befolgung des Diskursprinzips und seiner universalen Norm-Präskriptionen
abhängt. Eine vernünftige Ver-Ant-Wortung
ist ausschließlich durch argumentative Verständigung über
die problematische oder dilemmatische Qualität der Handlungssituation,
d.h. über die Kriterien der Zumutbarkeit und
Verantwortbarkeit
ihrer Beantwortung erreichbar, die im gegebenen Falle sogar eine mögliche
Suspendierung bestehender gültiger moralischer Normen zu legitimieren
und eine situative Norm-Präskription als kritisch-normatives Orientierungswissen
für diese konkrete Handlungsentscheidung aufzustellen vermag, so z.B.
die Suspendierung des Verbotes der Tötung, das nur teilweise zumutbar
und daher nur teilweise legitim wäre, wenn seine Befolgung unverantwortliche
Folgen nach sich zöge.
Die Kriterien dafür, welches Maß
an Zumutung und Verantwortung für Beteiligte in einer konkreten problematischen,
resp. dilemmatischen Handlungssituation bezüglich ihrer Komplexität
angemessen und d.h. begründbar ist, sowie welche Folgen für alle
Beteiligten und Betroffenen zumutbar und verantwortbar sind, ist
stets
und nicht nur gelegentlich in einem die Legitimierbarkeit thematisierenden
praktischen Diskurs zu eruieren.
Dergestalt interveniert
ein verantwortungsethisches Verhalten in die normativ-pragmatische
Handlungssituationsstruktur
mit der Intention, ihr eine rationale, moralisch qualifizierte Imprägnierung
zu verleihen. Die Interventionstätigkeit
besteht darin, normative Verflechtungen konkreter, insbesondere dilemmatischer
Handlungssituationen zu eruieren, um durch diskursive Interventionen eine
Rationalisierung im Sinne einer moralisch qualifizierten Imprägnierung
der Handlungssituation anzustreben.
Verantwortungsethische Handlung im diskursethischen Sinne
bedeutet also, die Probleme, die konkret situativ anfallen und auf die sie
durch diskursives Intervenieren antwortet, mit einer
moralischen Qualifikation zu imprägnieren
. In diesem Sinne muss jeder sich als ver-antwortlich für seine und
mit-verantwortlich für die Handlungen anderer begreifen.
IV. Die Problematik
der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik
Nur in dem anerkennenden
Sich-Verhalten zur conditio humana als Basis, d.h. in der Entsprechung der
dialogischen Bedürftigkeitsstruktur und ihrem impliziten Prinzip der
verallgemeinerten Gegenseitigkeit, lassen sich auch die genetischen Probleme
der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik sowie
der Schwangerschaftsabbruch und die Früheuthanasie im humanen und d.h.
im moralisch qualifizierten Sinne beantworten.
Die Realisierung der dialogischen Bedürftigkeitsstruktur geschieht unabdingbar
dadurch, dass wir uns mittels konventionalisierter materialer Zeichen intentional
artikulierend zu uns, zur Welt und zu anderen Mitmenschen verhalten.
Denn
redendes Wesen zu sein
meint, dass wir pragmatisch-selbstbezüglich intentional in Bezug auf
etwas gegenüber anderen etwas zeichenhaft artikulieren, und zwar in
der Weise, dass jedem Artikulierenden ein implizites
soziales Wissen gegenseitiger
Erwartungen zu Grunde liegt, mit anderen Worten, dass er weiß, dass
erwartet wird, dass wir bei allen unseren Bedürfnisbefriedigungsintentionen
die Bedürfnisbefriedigungsintentionen aller anderen in gleicher Weise
zu berücksichtigen haben.
Wer dieses fundamental auf das
Gegenseitigkeitsprinzip
orientierte sprachliche Verhalten in Frage stellt, eliminiert den essentiellen
Verhaltensmodus der Menschen zueinander. Bei dem Gegenseitigkeitsprinzip
geht es nicht um die Feststellung einer mittleren Norm und auch nicht um
eine von einem einseitigen Normalitätsdenken geprägte Theorie,
die in der Vernichtung 'unwerten Lebens' ihren Höhepunkt erreichen könnte.
Für eine Ethik der Verantwortung und der Menschenwürde
ist das Individuum
Träger einer unveräußerlichen und unverrechenbaren Würde.
Für sie stellt sich nicht die ontologische Frage, ob bereits von der
Befruchtung an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt der Schutzanspruch
der Menschenwürde beginnt, weil es für eine Ethik der Menschenwürde
keinen Unterschied macht, ob eine befruchtete Eizelle verworfen wird, im
fünften Monat ein Abbruch erfolgt oder ein Neugeborenes getötet
wird. [4]
Nun ist wichtig festzuhalten, dass unsere Artikulationen
stets der materialen, zeichenhaften
Konventionalisierungen
bedürfen, die
normalerweise in unreflektierter Weise durch kulturspezifische Normen und
Werte das kommunikative Handeln der Menschen miteinander bestimmen. Aber
Wünsche, Bitten und Begehrungen usw. lassen sich nicht nur durch grammatikalische
Formen realisieren. Die Artikulationen bestimmter Schallgebilde sind als
Äußerungen einer bestimmten sprachlichen Form zu qualifizieren.
Für jede Intention steht eine Vielfalt von materialen Ausdrucksformen
bereit, die bestimmten Regeln folgen, die normalerweise kulturgebunden sind,
aber auch individualisiert sein können. So ist das je unterschiedliche
und situationsgebundene Schreien von Babys ein individuales Lautgebilde von
subjektiver Bedeutung, das einen spezifischen Anspruch an Partner intendiert,
eine eindeutige Beziehung zu ihnen herstellt und bestimmt wissen will, der
die Partner zu entsprechen haben. Es gilt, jede Form menschlicher Artikulation
ernst zu nehmen und als gleichwertig zu akzeptieren.
Dabei gebietet das dem dialogischen Bedürftigkeitsprinzip
implizierte Gegenseitigkeitsprinzip, dass keinem Code das Recht zukommen
kann und darf, die Funktion des Maßstabs der Be- oder Abwertung anderer
Codes zu übernehmen, die Artikulationsbeiträge anderer Codes direkt
oder indirekt zu entwerten, sich nicht um das Verständnis zu bemühen
und ein Dominanz- oder Herrschaftsverhältnis zu konstituieren.
[5]
Das Prinzip der verallgemeinerten Gegenseitigkeit impliziert
mit Bezug auf jede konkrete Situation:
1.
die kontrafaktische Antizipation der
Gleichberechtigung aller Mitmenschen und potentiellen Mitmenschen hinsichtlich
ihrer menschlichen Kompetenz und d.h. als Dialogpartner,
2.
die Erwartungsantizipation, d.h. den
Vorgriff auf die Erwartung der anderen, dass sie ihre Äußerungen
als spezifische intersubjektive Handlungszüge genau festgelegt wissen
wollen, d.h. dass von uns die Anerkennung ihrer Gleichberechtigung geleistet
wird,
3.
die Verantwortlichkeit für jeden
Eingriff und für jede Handlung mit Bezug auf alle anderen als kritische
Subjekte von Ansprüchen so des Lebensrechts und Einwänden,
d.h. die Verpflichtung der Rechtfertigung unserer Eingriffe und Handlungen
gegenüber allen anderen Mitmenschen.
In jedem Fall können das
konstitutive Verstehensdefizit
oder die Verstehensbarrieren, die sich aus dem Kontext eines bestimmten
konventionalisierten Codes ergeben, nicht als gerechtfertigt gelten, andersartige
Artikulationen abzuwerten und auszugrenzen, in der Weise, dass unzulässige
Zuschreibungen wie Noch-nicht-Mensch, (bei Embryonen), Nicht-mehr-Mensch
(bei Komapatienten) oder Nicht-Person (bei so genannten Schwerst-Behinderten)
vorgenommen werden, weil vermeintliche Eigenschaften nicht, nicht mehr oder
noch nicht empirisch vorfindbar sind. Behinderungen, Abweichungen, Krankheiten
einerseits und Embryonenstatus andererseits sind ihrem Wesen nach keine Eigenschaften
oder Potentialitäten des Menschseins, die es erlauben, Mensch von Person
zu unterscheiden und einem Embryo eine abgestufte Schutzwürdigkeit zuzusprechen.
Die moralische Verbindlichkeit der Menschenwürde kann nicht durch
Aufzählung
so genannter personaler Eigenschaften begründet werden. Der so genannte
Personenstatus kann die Menschenwürde nicht begründen. Vielmehr
handelt es sich um Relationen zwischen individualem menschlichen Leben und
den fragwürdigen Kriterien spezifisch konventioneller Kontexte.
[6] In diesem Sinne
müssen in moralischer Hinsicht desgleichen die kommenden Generationen
qua Zugehörigkeit zur Gattung homo sapiens als moralische Subjekte anerkannt
werden.
Aus diesen Überlegungen wird der moralrelevante
Status des Embryos deutlich.
Abgesehen von der Unbeantwortbarkeit der Fragen, wodurch
eine Eigenschaft zu einer moralisch relevanten Eigenschaft wird und wie monologisch
aus beobachteten Verhaltensdaten auf Selbstbewusstsein, auf subjektive und
rationale Zustände geschlossen werden kann, ist die Fixierung so genannter
personaler Eigenschaften für die Zusprechung der Menschenwürde
äußerst beliebig, wie das Potentialitätsargument sowohl für
die abgestufte Schutzwürdigkeit
[7] , für den vollen
Schutz [8] und gerade von
Singer für die Schutzlosigkeit verwendet wird
[9] .
In moralischer Hinsicht ist die Etablierung der Regel
der genetischen Implantationsdiagnistik
sowohl im Rahmen der Embryonenforschung als auch bei Frauen zur Selektion
zur Vermeidung von Konfliktsituationen, die sich in der Schwangerschaft ergeben
könnten, aus den angeführten Argumenten unzulässig.
Ausschließlich
als konkretes Vorhaben kann sie als strenger Einzelfall argumentativ ver-antwortbar
sein und als ethisch unbedenklich gelten.
[10]
Mit Bezug auf dilemmatische
Situationen muss man allerdings einen moralisch
relevanten Unterschied machen. Und zwar sind die Verantwortlichkeiten der
Embryonenforschung für Stammzellen, wo das Gut der Gesundheit aller
künftigen Menschen - das zur Zeit nur eine Option ist - von dem Einsatz
des Gutes menschlicher Embryonen abhängt, grundsätzlich zu unterscheiden
von der In-Vitro-Fertilisation mit Bezug auf eine mögliche Implantation
bei einer individuellen Frau, die einen Kinderwunsch hat und bei der eine
natürliche Schwangerschaft nicht möglich ist.
Was den letzten Fall betrifft, so kann die Präimplantationsdiagnostik
(und das gilt im gleichen Maße für die Pränataldiagnostik,
für den Schwangerschaftsabbruch sowie für die Früheuthanasie)
ethisch unbedenklich sein, wenn ihre Nichtanwendung in einer konkret vorliegenden
Konfliktsituation unter Berücksichtigung der Unverantwortungs- und
Unzumutbarkeitsargumente
der Betroffenen nicht argumentativ konsensfähig ist. Dabei gilt diskursethisch
als unabdingbar, dass die Entscheidung in dieser bestehenden Konfliktsituation
von dem unbedingt verpflichtenden Diskursprinzip geleitet sein muss.
Die Konfliktsituationen bei der Pränataldiagnostik, dem Schwangerschaftsabbruch
sowie der Früheuthanasie unterscheiden sich insofern nicht von den Konfliktsituationen
bei der Präimplantationsdiagnostik, als es sich jeweils um bestehende
individuelle
Konfliktfälle handelt, in denen von Betroffenen - und nicht allein
von der betroffenen Frau - argumentativ über die Verantwortbarkeit und
Zumutbarkeit des Abbruchs, der Implantation oder der Tötung, nicht aber
über unwertes Leben entschieden wird. Dabei ist es unerheblich, ob der
Embryo sich im Körper der Frau oder außerhalb des Körpers
der Frau befindet. Bei der schwer wiegenden Entscheidung über Leben
und Tod eines Embryos das Selbstbestimmungsrecht einer Frau als moralische
Legitimation zur Geltung zu bringen, ist absurd. Es würde den Sinn von
Ver-Antwortung pervertieren.
Was die Embryonenforschung mit dem Zweck der Gewinnung
embryonaler Stammzellen zur Erstrebung der Heilung schwerstkranker Menschen
betrifft, so ist das ablehnende Argument, das mit Bezug auf die Güterabwägung
von einem "noch nicht vorhandenen Gut der Zukunft" spricht (Mieth), nicht
triftig, weil dieses Argument spätestens dann überholt ist, wenn
die Option medizinisch eingelöst wird.
Die Verantwortbarkeit der Embryonenforschung für
Stammzellen, bei der das Gut der Gesundheit aller künftigen Menschen
von dem Einsatz des Gutes menschlicher Embryonen abhängt, kann m.E.
nur in den Fällen gegeben sein, wo es sich im Rahmen einer verantwortbaren
Präimplantationsdiagnostik im Einzelfall um Embryonen der In-Vitro-Fertilisation
handelt, deren Alternative es ist, dass sie vernichtet werden. In diesen
Fällen könnte m.E. mit Zustimmung der Betroffenen eine Abwägung
zu Gunsten der Therapie Schwerstkranker ver-antwortet werden. Nur in diesen
Fällen kann ich künftig eine tragfähige Beschränkung
einer verantwortbaren Anwendung der Präimplantationsdiagnostik erkennen.
Unter diesen Vorbehalten würde auch der Zuwachs an Diagnosemöglichkeiten
keine Vermehrung der Anwendung der Präimplantationsdiagnostik nach sich
ziehen.