|
Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen
Frieden“ und ihre
Bedeutung für die heutige
Zeit
Inhaltsverzeichnis
VORWORT
1.
BIOGRAPHIE DES AUTORS
2.
KANTS SCHRIFT ZUM EWIGEN FRIEDEN
2.1 Präliminarartikel
2.1.1 Einleitung
2.1.2 1. Präliminarartikel
2.1.3 2. Präliminarartikel
2.1.4 3. Präliminarartikel
2.1.5 4. Präliminarartikel
2.1.6 5. Präliminarartikel
2.1.7 6. Präliminarartikel
2.2 Definitivartikel
2.2.1 Einleitung
2.2.2 1. Definitivartikel
2.2.3 2. Definitivartikel
2.2.4 3. Definitivartikel
3. DIE
BEDEUTUNG VON KANTS SCHRIFT FÜR DIE HEUTIGE
ZEIT
3.1.1 Einleitung
3.2.1 Völkerbund
3.3.1 UNO
3.4.1 Terrorkrieg
LITERATURVERZEICHNIS
Im Jahre 1795 schreibt Immanuel Kant ein kleines, aber
durchaus bedeutendes Werk mit dem Namen „Zum ewigen Frieden, Ein philosophischer
Entwurf“. Unter dem Deckmantel eines Friedenappells formuliert Kant ein
philosophisches Regelwerk für die Politik. Bei grobem Überfliegen
der Schrift vermutet man, dass Kant in sehr naivem Zustand einen utopischen
Wunschgedanken formuliert hat. Bei genauerem Lesen stellt man dann aber
fest, dass Kant sich der Tatsache bewusst war, dass viele der ranghohen
Politiker die Kriegsführung niemals aufgeben würden, „besonders
die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können[...]“
(Kant, 1795, S.3, Z.4). Man wird feststellen, dass Kant sich mit der gesamten
Problematik sehr differenziert auseinander gesetzt hat. Er hat nicht einfach
nur eine Wunschlösung niedergeschrieben, welche sowieso nicht zu erreichen
wäre, sondern er hat mit seinem Werk gleichermaßen alle Politiker
kritisiert, so, wie er ihnen auch einen Leitfaden zur Friedenssicherung
gegeben hat.
„4Zum ewigen Frieden“ ist unterteilt
in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt enthält Verbotsgesetze in Form
von sechs Präliminarartikeln. Diese Präliminarartikel gelten für
jeden Staat und schaffen die Grundlagen für Frieden. Im
zweiten Abschnitt nennt Kant die Voraussetzungen für einen ewigen
Frieden. Dieser Abschnitt beinhaltet drei Definitivartikel, welchen
zwei Zusätze hinzugefügt wurden.
· 2.4.1724: Geburt als viertes von elf Kindern in
Königsberg, stammt aus pietistischem Elternhaus
· 1730 Kant besucht für zwei Jahre die Vorstädter
Hospitalschule
· 1732 Kant wechselt auf das pietistisch geführte
Collegium Fridericanum über.
· 1740-1745: Studium der Philosophie, Mathematik
und Naturwissenschaften an der Uni Königsberg. Er verdient sich seinen
Lebensunterhalt durch Privatstunden
· 1746-1755: Hauslehrer, Einreichung der für
eine Professur nötigen drei Dissertationen
· 1765 Festes Einkommen als Unterbibliothekar an der
Schlossbibliothek in Königsberg
· 1769 Eine Berufung nach Jena und Erlangen lehnt Kant
in Erwartung einer Professur in Königsberg ab
· 1770 Professur für Logik und Metaphysik
· 1786 Rektor der Universität
· 1800 Kants körperliche Kraft lässt nach
· 12.2.1804 Tod in Königsberg
2.1.1 Einleitung
Kant beginnt seine Ausführungen mit sechs Verbotsgesetzen,
welche als Voraussetzungen für die definitiven Grundlagen für
einen ewigen Frieden dienen.
Die Präliminarartikel lauten [1] :
1. »Es soll kein Friedensschluss
für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs
zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«
2. »Es soll kein für sich bestehender
Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern
Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.«
3. »Stehende Heere (miles perpetuus)
sollen mit der Zeit ganz aufhören.«
4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung
auf äußere Staatshändel gemacht werden.«
5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung
und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.«
6. »Es soll sich kein Staat im Kriege mit
einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige
Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als
da sind Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer
(venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrates (perduellio)
in dem bekriegten Staat etc.«
Als besonders wichtig erachte ich den 3. und 6. Präliminarartikel.
Der 2. Präliminarartikel hingegen ist für die heutige Zeit weniger
wichtig, darum werde ich ihn nicht sehr ausführlich behandeln.
Kant verlangt, dass bei einem Friedensvertrag jegliche
spätere Streitereien und Feindseligkeiten ausgeschlossen werden. Geschieht
dieses nicht, „wäre er ja ein bloßer Waffenstillstand, Aufschub
der Feindseligkeiten, nicht Friede, der das Ende aller Hostilitäten
bedeutet [...]“ (Kant, 1795, S. 3, Z. 27-29). Hat ein Friedensvertrag
Lücken in seiner Formulierung oder wird er nur zum Schein formuliert,
so dass sich die kriegsführenden Parteien ausruhen, um sich später
erneut bekriegen zu können, dann ist er als Waffenstillstand anzusehen.
Denn Friede bedeutet, dass keine Feindseligkeiten mehr vorhanden sind. Die
Formulierung eines Friedensvertrages erfordert konsequentes Vorgehen der
Politiker. Fehlerhafte Formulierungen können zu späteren Streitigkeiten
führen. Der erste Präliminarartikel verlangt von Politikern absolute
Ehrlichkeit im Bezug im Bezug auf die Außenpolitik. Kant schreibt
im ersten Anhang, dass Ehrlichkeit die beste Politik sei, doch die Realität
häufig davon abweichen würde. Kant folgert daraus: „Ehrlichkeit
ist besser denn alle Politik“ (Kant, 1795, S. 36, Z. 21-22). Dies darf
aber nicht so verstanden werden, dass ein guter Politiker nicht ehrlich
sein sollte.
Kant erklärt in diesem Artikel, dass ein jeder Staat,
wie auch jeder Mensch das Recht dazu hat, sich selber zu verwalten und von
keinem anderen Staat einverleibt werden darf. Zur Zeit Kants war es üblich,
dass die Angehörigen von Herrschaftshäusern verschiedener Staaten
untereinander heirateten, um dadurch ihre Macht, ihren Besitz und ihr Land
zu vergrößern. Wenn hierbei ein bisher für sich bestehender
Staat unter die Kontrolle eines anderen gerät, ist das laut Kant nicht
rechtmäßig, da der Staat nicht über seine Regierung sondern
über die Staatsbürger definiert werden muss. Diese können
nicht einfach weitervererbt, verschenkt oder verkauft werden. Für die
heutige Zeit spielt dieser Artikel keine große Rolle mehr, da Heiratspolitik
in der Politik nicht mehr betrieben wird, ebenso wenig werden Staaten verschenkt
oder verkauft.
Kant fordert die Abschaffung stehender Heere, denn das
diese bestehen, führt unweigerlich zu einem Wettrüsten zwischen
den Staaten. Auf lange Sicht wird dies zu teuer für den Staatshaushalt.
Der Staat wird immer mehr Schulden machen, die Steuern erhöhen oder
einen Kriege beginnen, um aus dieser Situation herauszukommen. Da aber die
oben genannten Möglichkeiten weder einen langfristigen Ausweg darstellen,
noch erstrebenswert für einen Staat sein sollten, weil die Bürger
darunter leiden würden, sollten die Staaten von vorneherein verhindern,
dass es zu einem Wettrüsten kommt.
Kant spricht sich nicht dagegen aus, die Staatsbürger
an der Waffe auszubilden, damit diese ihr Land verteidigen. Um genau zu sein
hält er dies sogar für notwendig. Eine Berufsarmee wird dazu führen,
dass ein anderer Staat versucht, ein mindestens eben so großes Heer
aufzustellen, damit er sich gegen denn anderen Staat im Notfall verteidigen
kann. Dieses Wettrüsten zwischen zwei Staaten, wird zwangsläufig
dazu führen, dass sich der eine Staat zu sehr vom anderen Staat bedroht
fühlt, und ihn darum angreift.
Ein anderer Staat kann sich aber nicht nur durch die Armee
eines anderen Staates bedroht fühlen, denn auch die Finanzkraft eines
Staates kann beängstigend sein. Fühlt sich ein Staat durch den
angehäuften Schatz [2] eines anderen Staates bedroht, so wird er versuchen,
diesen Schatz durch Krieg zu schmälern. Kant merkt hierzu an, dass es
für Staaten aber schwierig ist, den Schatz, also die Finanzkraft eines
anderen Staates zu erforschen. Aus diesem Grund hält Kant die Geldmacht,
welche der Schatz ausmacht, für die bedeutendste der drei Mächte,
welche da wären: die Heeresmacht, die Bundesmacht und die Geldmacht.
Er schreibt: „weil unter den drei Mächten, der Heeresmacht,
der Bundesmacht und der Geldmacht, die letztere wohl das zuverlässigste
Kriegswerkzeug sein dürfte“ (Kant, 1795, S.5, Z. 32-33). Die Geldmacht
stellt die zuverlässigste der drei Mächte dar, weil sich der Staat
mit Geld schnell ein Heer erkaufen oder andere Staaten bestechen und sie
somit zu Verbündeten machen kann.
Kant verlangt, dass Staaten keine Schulden machen, um
einen Krieg zu finanzieren. Denn dieses geliehene Geld wird ein Staat nie
zurückzahlen können. Vielmehr kann es so weit kommen, dass der
Staat weitere Kredite aufnehmen muss, weil er den Krieg nicht weiter finanzieren
kann. Der Staat wird seine für den Krieg aufgenommen Kredite nicht
zurückzahlen können, weil ein Krieg zumeist mehr kostet, als er
einbringt.
Kant sagt nicht, dass es einem Staat generell untersagt
sein sollte Schulden zu machen, er hält es für unverdächtig,
wenn eine Hilfsquelle dem „Behuf der Landesökonomie
(der Wegebesserung, neuer Ansiedelungen, Anschaffung der Magazine für
besorgliche Misswachsjahre u.s.w.)“ (Kant, 1795, S. 4, Z.3-5) dient.
Eine Ausbesserung dieser Dinge würde die Wirtschaftlichkeit des Staates
fördern. Eine wachsende Wirtschaft im Staat bedeutet gleichzeitig
mehr Einnahmen. Der Staat wird also in der Lage sein, seine Schulden zurückzuzahlen.
Ein weiterer Grund, warum es nicht verwerflich ist, wenn ein Staat zum Behuf
der Landesökonomie Kredite aufnimmt ist, weil es seinen Bürgern
dadurch besser geht.
Mit dem 5. Präliminarartikel greift Kant erneut die
Autonomie eines Staates auf. Er verlangt, dass sich kein Staat in staatsinterne
Angelegenheiten gewalttätig einmischt. Alleine die Tatsache, dass ein
anderer Staat intern mit seiner Bevölkerung zu kämpfen hat, gibt
einem anderen Staat nicht das Recht, sich einzumischen. Auch nicht die Tatsache,
dass die Bevölkerung des anderen Staates ein negatives Beispiel für
die eigene Bevölkerung darstellt, bemächtigt einen Staat gewalttätig
in die inneren Konflikte des anderen Staates einzumischen.
Die Situation ändert sich, wenn sich ein Staat „in
zwei Teile spaltete, deren jeder für sich einen besondern Staat vorstellt,
der auf das Ganze Anspruch macht“ (Kant, 1795, S.7, Z. 4-6). Denn jetzt
kann ein anderer Staat sich in diesem Konflikt einmischen, da er dadurch
keine inneren Rechte des anderen Staates verletzen kann, weil ein Zustand
der Anarchie herrscht. Solange in dem Staat noch eine gültige Verfassung
existiert, ist dieser Zustand aber noch nicht gegeben.
Kant fordert, dass selbst im Zustand des Krieges eine
Vertrauensbasis zwischen den Staaten bestehen muss. Unehrenhafte Mittel
sind in einem Krieg untersagt, da sie das Vertrauen in einen eventuellen
späteren Frieden schmälern. Kant nennt hier „Meuchelmörder
(percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Capitulation, des Verraths
(perduellio)“ (Kant, 1795, S. 7, Z. 19-21), als solche, „welche das
wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen
müssen“(Kant, 1795, S.7, Z. 17).
Ein Staat, welcher oben genannte Mittel im Krieg einsetzt,
wird ohne weiteres keinen Frieden mit anderen Staaten schließen können,
da diese ihm nicht mehr vertrauen werden. Bei der Wahl der Kriegsmittel
sollte auf jeden Fall bedacht werden, dass das langfristige Ziel des Staates
nicht sein kann mit allen anderen Staaten Krieg zu führen. Er wird
ebenso wenig in der Lage sein alle anderen Staaten zu besiegen, also muss
er irgendwann einen Zustand des Friedens anstreben. Er sollte von Anfang
an darauf achten, dass dieser Zustand nicht durch seine Handlungen von vorneherein
gefährdet wird. Es muss also darauf geachtet werden, dass selbst in
einem Zustand der Gesetzlosigkeit, elementare Rechte fortbestehen.
[3]
Kant sieht auch die Gefahr bei solch unehrenhaften Mitteln,
dass sie dazu führen können, dass selbst im Frieden diese Mittel
verwendet werden, weil sich die Staaten daran gewöhnt haben sie zu
benutzen. Dies kann aber nicht Sinn des Friedens sein, in welchem keinerlei
Feindseligkeiten mehr herrschen und die Staaten ruhig nebeneinander, im
Idealfall sogar miteinander leben. Der Gebrauch dieser unehrenhaften Mittel
hätte aber zur Folge, dass das Vertrauen der Bürger in diesen Zustand
verloren ginge, da ja alles nur zum Schein vorhanden ist, wie man meinen
könnte. Dies wird dann dazu führen, dass Unruhe unter den Bürgern
aufkommt.
Die Definitivartikel bauen auf den durch die Präliminarartikel
geschaffenen Voraussetzungen auf, sie geben Anweisungen um einen ewigen Frieden
zu erreichen.
Die Definitivartikel lauten: [4]
1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll
republikanisch sein.
2. Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism
freier Staaten gegründet sein.
3. Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen
der allgemeinen Hospitalität
eingeschränkt sein.
In diesem Artikel geht Kant auf den Staat an sich ein.
Er ist der Ansicht, dass die Republik die einzig wahre Staatsform ist. Ein
Zustand des Friedens zwischen den Menschen innerhalb eines Volkes kann nicht
aus sich heraus entstehen, er muss politisch begründet und gesichert
sein. Die Menschen verzichten auf einen Zustand der absoluten Freiheit,
in dem keine Regeln gelten, denn diese Tatsache ist schon wieder die Ursache
für eine Einschränkung der Freiheit. Wenn keine Regeln gelten,
kann jeder machen, was er will. Man muss ständig befürchten, dass
ein Anderer einem selbsterarbeitete Güter abnimmt oder gar gewalttätig
wird. Diese Angst schränkt uns ein. Aus diesem Grund geben Menschen
einen Teil ihrer Freiheit auf und schließen sich zu einem Staat zusammen,
in welchem die o.g. Angst nicht mehr herrscht. In diesem Staat geben die
Menschen einem einzelnen oder einer Gruppe das Recht über sie zu regieren.
Die Menschen werden zum Volk, welches auf die Obrigkeit angewiesen ist.
In einem Staat kann der einzelne sich selbst besser verwirklichen, solange
er die Regeln bzw. Gesetze nicht bricht. Im Naturzustand wäre das nicht
möglich gewesen. Auch gegen Feinde ist der Staat besser in der Lage
sich zu verteidigen, als einzelne Menschen.
Dass ein Staat notwendig ist, ist nichts Neues. Die Frage
ist also: Welche Form soll er haben? Die Grundlage für einen Staat ist
eine Verfassung, welche den Bürgern Rechte zusichert und Pflichten auferlegt.
Kant schreibt von der
„erstlich nach Prinzipien der Freiheit
der Glieder einer Gesellschaft (als Menschen), zweitens nach Grundsätzen
der Abhängigkeit aller von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung
(als Untertanen) und drittens die nach dem Gesetz der Gleichheit derselben
(als Staatsbürger) gestiftete[n] Verfassung“ (Kant, 1795, S. 10,
Z. 17ff).
Eine solche Verfassung ist in einem republikanischem Staat,
laut Kant ein Staat in dem die Rechte des einzelnen gewahrt werden und eine
Gewaltenteilung vollzogen wurde, gegeben. Eine Demokratie, in welcher der
das Recht der Mehrheit mehr zählt als das des Einzelnen, dieser somit
quasi unterdrückt wird, lehnt Kant ab, denn in einer solchen wolle
jeder der Herr sein. Hiermit hat Kant Recht, denn wenn jeder sich in Staatsangelegenheiten
einmischen kann, dann wird nie ein Entschluss gefasst werden, der auch etwas
bewirken kann, da es nie möglich sein wird, einen Entschluss zu fassen,
mit dem alle einverstanden sind. Zur Frage wie über einen Krieg entschieden
werden soll, sagt Kant klar, dass das Volk entscheiden muss, ob der Staat
Krieg führen soll oder nicht. Dies führt, so meint Kant, dazu, dass
kein Krieg mehr geführt wird, da das Volk die Kosten selber tragen muss
und darum dagegen stimmen wird.
Dieser Artikel ist der wohl wichtigste zur Schaffung
ewigen Friedens. Kant erklärt, dass die optimale Lösung ein Weltstaat
wäre, zu dem sich alle Völker zusammengeschlossen haben. Ein Völkerstaat,
wie er von Kant bezeichnet wird, ist aber nicht nur Utopie, sondern,
wie Kant meint, ein Widerspruch in sich,
„weil ein jeder Staat das Verhältnis eines Oberen (Gesetzgebenden)
zu einem Unteren (Gehorchenden, nämlich dem Volk) enthält, viele
Völker aber in einem Staate nur ein Volk ausmachen würden, welches
(da wir hier das Recht der Völker gegen einander zu erwägen haben,
so fern sie so viel verschiedene Staaten ausmachen und nicht in einem Staat
zusammenschmelzen sollen) der Voraussetzung widerspricht.“ (Kant, 1795, S. 16, Z. 12-19).
Der Widerspruch besteht also darin, dass ein Volk nicht
gleichzeitig eigenständiges Volk und Teil eines großen Volkes
sein kann. Um einen ewigen Frieden zu gewähren, müssen sich die
Staaten zu einem Bündnis zusammentun. Sie müssen einen Vertrag
miteinander eingehen, mit welchem alle Parteien einverstanden sind, welcher
jegliche späteren Kriege oder Feindseligkeiten ausschließt. Einem
solchen Bündnis würden sich, so meint Kant, nach und nach alle
Staaten anschließen, da sie erkennen, dass sie in diesem Bündnis
nichts zu befürchten haben. Zwischen Menschen im Naturzustand und Staaten,
die sich nicht im Bündnis befinden, sind durchaus Parallelen zu ziehen,
denn sowohl der Mensch als auch der Staat müssen befürchten, dass
ein Anderer kommt und einen Kampf bzw. Krieg beginnt. Jedoch ist ein Unterschied
deutlich, denn die Staaten haben den Zustand der absoluten Gesetzlosigkeit
bereits aufgegeben. Sie haben „als Staaten innerlich schon eine
rechtliche Verfassung “ ( Kant, 1795, S. 18, Z. 18-19). Der einzelne
Staat hat die Ansicht, dass seine Verfassung die richtige ist, und erwartet,
dass andere diese Verfassung übernehmen. Dies lässt sich nur durch
Gewalt umsetzen, die Vernunft gebietet uns aber Krieg zu vermeiden, also
ist es notwendig, dass die Staaten einen Rechtsvertrag eingehen, welcher
das oben genannte Bündnis sichert.
Im letzten Definitivartikel geht Kant auf das Recht eines
jeden Menschen auf Erden ein. Er ist der Ansicht, dass jedem Menschen ein
Besuchsrecht zusteht, denn solange ein Besucher uns nichts Böses antut,
haben wir kein Recht diesen von unserem Boden zu vertreiben. Alleine schon
aufgrund der Tatsache, dass es ja nicht wirklich unser Boden ist, da die
Erde jedem Menschen gleichermaßen gehört. Kant sieht die Begründung
hierfür darin, dass der Platz auf Erden begrenzt ist, und jeder Mensch
irgendwo leben muss, schließlich hat jeder das Recht zu leben. Auf
die heutige Zeit bezogen bedeutet dies, dass ein Staat Asylbewerbern Asyl
gewähren muss, wenn sie in ihrem Land nicht leben können. Es ist
aber nicht notwendig, dass sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Kant kritisiert in diesem Artikel auch das Verhalten der
Europäer, wenn sie ein neues Land entdecken. Er schreibt vom:
„inhospitale[n] Betragen der
gesitteten, vornehmlich handeltreibenden Staaten unseres Weltteils, so geht
die Ungerechtigkeit, die sie in dem Besuche fremder Länder und Völker
(welches ihnen mit dem Erobern derselben für einerlei gilt) beweisen,
bis zum Erschrecken weit.“ (Kant, 1795, S. 22,
Z. 7-12).
Er ist nicht damit einverstanden, dass jemand, der ein
neues Land entdeckt, dieses für sich beansprucht, nur weil er den Eingeborenen
überlegen ist. Denn dies führt gezwungenermaßen dazu, dass
diese Eingeborenen unterdrückt werden. Ausrotten wird der Eroberer
sie nicht, denn er kann sie ja als Sklave verwenden. Heutzutage wird es
uns schwer fallen, auf der Erde weitere Länder zu entdecken, da wir
die Erde ja bereits vollständig vermessen haben. Ich halte diesen Teil
des dritten Definitivartikels dennoch für wichtig, da es nicht mehr
lange dauern wird, bis die Menschen die bemannte Raumfahrt soweit entwickelt
haben, dass sie das Sonnensystem verlassen können. Wenn dann ein neuer
Planet entdeckt wird, sollten die Entdecker beachten, dass die Bewohner
des Planeten [5] ein Recht
auf ein freies Leben haben.
Es ist nicht abzustreiten, dass Kants Werk die Welt beeinflusst
hat. Aus diesem Grund werde ich anhand des Völkerbundes und der UNO
erklären, wie Kants Werk umgesetzt worden ist. Als dritten Bezug zur
heutigen Zeit werde ich Kants Schrift auf den Terrorkrieg zwischen Amerika
und den Taliban beziehen.
Der Völkerbund wurde gegen Ende des zweiten Weltkrieges
gegründet um den Weltfrieden zu wahren, darüber hinaus hat er sich
erfolgreich für die Menschenrechte einsetzen können. Die Staaten
sind dem Völkerbund freiwillig beigetreten und kümmerten sich weiterhin
selber um ihre inneren Angelegenheiten, somit war diese Voraussetzung Kants
erfüllt. Es kann aber nicht im Sinne Kants gewesen sein, dass den im
ersten Weltkrieg besiegten Ländern zunächst der Beitritt verweigert
wurde. Diese Länder waren doch eigentlich diejenigen, bei denen es wichtig
gewesen wäre in einem solchen Frieden erhaltenden Bund zu sein. Sie
hatten gerade einen Krieg verloren, waren also in größeren finanziellen
Schwierigkeiten als die Siegermächte. Es ist in einer derartigen Situation
wichtig, dass solche Länder daran gehindert werden einen weiteren Krieg
zu beginnen, um die finanzielle Lücke zu schließen. Nach einigen
Jahren hatte der Völkerbund dieses wohl eingesehen und es wurde sowohl
Österreich als auch Deutschland der Beitritt zum Völkerbund gewährt.
Jedoch war die Satzung des Völkerbundes nicht fehlerfrei, so dass der
Bund zwar in der Lage war, kleinere Verstöße gegen die Friedensvereinbarung
zu bestrafen oder einzudämmen. Als sich aber Deutschland, Italien und
Japan auf einen weiteren Krieg vorbereiteten, war der Bund machtlos. Er verfügte
über keinerlei Mittel dieses zu verhindern. Somit war er zum Scheitern
verurteilt, was er dann mit dem eintretenden zweiten Weltkrieg auch tat.
Die UNO ist ein Bündnis von 185 Staaten, welche sich
zusammengeschlossen haben, um den Weltfrieden zu wahren und die Menschenrechte
zu sichern. Häufig wird die UNO als Nachfolger des Völkerbundes
gesehen, was sie in gewisser Weise auch ist, jedoch ist die UNO nicht ganz
so machtlos. Ursprünglich war die UNO ein Bündnis von 26 Staaten,
die sich während des zweiten Weltkrieges zusammenschlossen, um gemeinsam
gegen die Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan zu kämpfen.
Ein Beitritt zur UNO erfolgt auf freiwilliger Basis. Ein
Staat, welcher der UNO beitritt, bleibt weiterhin autonom und kann sich
selber verwalten, solange er nicht gegen die Satzung der UNO verstößt.
Die UNO kann als Umsetzung der Schrift Kants verstanden werden, da sie die
Voraussetzungen, die Kant aufstellt, durchaus erfüllt. Dennoch lässt
sich Kritik an der UNO üben. Solange nicht jeder Staat Mitglied der
UNO ist, hat die UNO keinen Einfluss auf alle Staaten. Es sind noch immer
zu viele Kriege, derer die UNO nicht Herr werden kann.
Kant spricht sich zwar deutlich gegen stehende Heere aus,
er räumt aber ein, dass ein Staat durchaus das Recht hat sich zu verteidigen.
Gleiches muss dann für die UNO gelten, denn wenn der Frieden angegriffen
wird, wie soll die UNO ihn dann verteidigen. Es ist nicht möglich, dass
die UNO jedes Mal, wenn Streitkräfte benötig werden, erst bei den
Staaten anfragen muss, um diese dann zu erhalten. Es ist noch nicht einmal
garantiert, dass die Staaten die geforderten Streitkräfte zur Verfügung
stellen. Verlässt die UNO sich darauf, dass die Mitgliedsstaaten ihr
bedingungslos helfen, so kann es schnell geschehen, dass sie verlassen
wird. Viele Kritiker der UNO fordern daher, dass die UNO eigene Streitmächte
erhält, jeder Staat müsste einen Teil seiner Truppen dauerhaft
der UNO zur Verfügung stellen, so dass diese direkt über die Truppen
verfügen kann.
Hier kommen wir direkt zu einem weiteren Problem: wer bezahlt
die Soldaten? Es ist kein Geheimnis, dass die UNO finanzielle Probleme hat.
Hierfür ist aber nicht die UNO verantwortlich zu machen, sondern die
Mitgliedsstaaten, welche mit den Beiträgen in Rückstand sind. Ich
halte es darum für notwendig, dass die UNO ihre finanziellen Mittel
nicht nur zur Sicherung des Friedens verwendet, sondern auch zur Sicherung
der eigenen Finanzkraft. In diesem Punkt bin ich ganz der Ansicht Kants,
denn das wirksamste Mittel im Kriegs- und im Friedenszustand ist das Geld.
Darum ist es notwendig, dass die UNO sich langfristig finanzielle Mittel
sichert.
Seit dem 11. September befindet sich die Welt in einer
bisher unbekannten Situation. Eine Gruppe von Menschen hat es gewagt einen
Staat anzugreifen. Das alleine ist nichts Neues, allerdings das Ausmaß
ist neuartig. Die Frage die sich allen stellte: Wie soll man mit dieser
Situation umgehen? Für Amerika war ganz schnell klar, dass die Terroristen
büßen müssen für das, was sie taten. Sind Vergeltungsmaßnahmen
denn überhaupt gerechtfertigt?
Die Terroristenorganisation al-Qaída agiert unabhängig
von irgendeinem Staat, dennoch konnte Afghanistan als Heimatland von ihnen
angesehen werden, da ihren Führern dort von der Taliban Unterschlupf
gewährt wurde. Hinzu kommt, dass die Taliban nicht als die offizielle
Regierung von Afghanistan anerkannt wurde. Genau genommen befand Afghanistan
sich im Bürgerkrieg, da die Nordallianz Afghanischer Stämme sich
im Kampf mit den Taliban befand, da die Allianz Anspruch auf die Regierung
erhoben hat. Nach Kant ist in einer solchen Situation legitim, wenn ein
Staat eine der beiden Parteien unterstützt. [6]
Meiner Meinung nach hatten die USA auf jeden Fall das
Recht, sich an den Terroristen zu rächen, bzw. einen Gegenschlag zu
verüben, da diese Amerika tatkräftig angegriffen haben. Es war,
so finde, ich auch legitim, dass die USA die Taliban in Afghanistan angegriffen
haben. Zum einen, weil die Taliban die Möglichkeit hatten die Terroristen
auszuliefern, dies aber nicht getan haben, womit sie in meinen Augen als
Verbündete der Terroristen anzusehen sind. Zum anderen aber auch, weil
sich Amerika mit der Nordallianz verbündet hat und durch die Angriffe
auf die Taliban ihren Verbündeten half.
Sobald ein Staat einem anderen Schaden zufügt, so
ist ganz klar, gilt der Naturzustand, in dem sicher jeder verteidigen darf,
so gut er kann. Das Ziel sollte hierbei sein, dass der Friedenszustand wiederhergestellt
wird. Es kann nicht genug sein, wenn der andere Staat nur eingeschüchtert
ist und darum nicht noch einmal angreift. Dieser Zustand würde einem
Waffenstillstand gleichkommen. Dies ist nach Kant kein erstrebenswerter
Zustand, da die Staaten die Waffen nur zur Seite legen, um sich später
weiter zu bekriegen.
Für ein Ende des Konfliktes zwischen Amerika und
den Taliban ist es wichtig, dass sich beide Parteien zusammensetzen, um einen
Friedensvertrag auszuhandeln. Es genügt nicht, dass Afghanistan geholfen
wird eine Regierung aufzubauen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung
zu verbessern. Es würde nicht einmal genügen, wenn die USA in
der Lage wäre die al-Qaída dingfest zu machen. Es ist wichtig,
dass eine Verständigung stattfindet welche weitere Angriffe seitens
der al-Qaída oder anderer Terroristen ausschließt. Das Problem
ist nur, dass Amerika nicht von einem Staat angegriffen worden ist, sondern
von Terroristen. Für gewöhnlich ignorieren Staaten die Forderungen
von Terroristen, weil sie die Forderungen entweder nicht ernst nehmen, oder
weil sie die Forderungen für nicht durchführbar halten. Die Forderungen
der al-Qaida halte ich für absolut nicht durchführbar. Sie erwarten,
dass die westliche Welt ihre Lebensweise ändert und die Gottlosen Staaten
vernichtet werden.
Auch wenn diese Forderungen absolut unrealistisch sind,
ist es wichtig, dass eine Verständigung mit den Terroristen, bzw. mit
den Menschen in deren Umfeld der Terrorismus gedeiht, stattfindet. Es muss
gesichert werden, dass keine weiteren Anschläge verübt werden.
BÜCHER
Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden; Stuttgart: 1999
Volker Gerhardt, Immanuel Kants Entwurf ‚Zum ewigen Frieden';
Darmstadt 1995
INTERNETSEITEN
http://www.dgvn.de/publikationen/dgvn-bi-unetap.htm
http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/voelkerbund/
Fussnoten
[Note 1]
Die Präliminarartikel
wurden der Schrift „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant entnommen
[Note 2]
Vergleich Immanuel
Kant, Zum ewigen Frieden S. 5 Z.29 : „Mit der Anhäufung eines Schatzes
würde es ebenso gehen“
[Note 3]
Vergleich:
Volker Gerhardt, „Immanuel Kants Entwurf, Zum ewigen Frieden'“, S.66
[Note 4]
Die Definitivartikel
wurden der Schrift „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant entnommen
[Note 5]
Es ist noch
nicht geklärt, ob diese eventuell existierenden Außerirdischen
uns nicht vielleicht sogar überlegen sein könnten.
[Note 6]
Vergleich,
5. Präliminarartikel aus Immanuel Kant, „Zum ewigen Frieden“
|