Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ und ihre

Bedeutung für die heutige Zeit


Inhaltsverzeichnis

    VORWORT

    1.                BIOGRAPHIE DES AUTORS
    2.                KANTS SCHRIFT ZUM EWIGEN FRIEDEN
    2.1              Präliminarartikel
    2.1.1           Einleitung
    2.1.2           1. Präliminarartikel
    2.1.3           2. Präliminarartikel
    2.1.4           3. Präliminarartikel
    2.1.5           4. Präliminarartikel
    2.1.6           5. Präliminarartikel
    2.1.7           6. Präliminarartikel
    2.2              Definitivartikel
    2.2.1           Einleitung
    2.2.2           1. Definitivartikel
    2.2.3           2. Definitivartikel
    2.2.4           3. Definitivartikel
    3.                DIE BEDEUTUNG VON KANTS SCHRIFT FÜR DIE HEUTIGE
                       ZEIT
    3.1.1           Einleitung
    3.2.1           Völkerbund
    3.3.1           UNO
    3.4.1           Terrorkrieg

    LITERATURVERZEICHNIS




Vorwort

Im Jahre 1795 schreibt Immanuel Kant ein kleines, aber durchaus bedeutendes Werk mit dem Namen „Zum ewigen Frieden, Ein philosophischer Entwurf“. Unter dem Deckmantel eines Friedenappells formuliert Kant ein philosophisches Regelwerk für die Politik. Bei grobem Überfliegen der Schrift vermutet man, dass Kant in sehr naivem Zustand einen utopischen Wunschgedanken formuliert hat. Bei genauerem Lesen stellt man dann aber fest, dass Kant sich der Tatsache bewusst war, dass viele der ranghohen Politiker die Kriegsführung niemals aufgeben würden, „besonders die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können[...]“ (Kant, 1795, S.3, Z.4). Man wird feststellen, dass Kant sich mit der gesamten Problematik sehr differenziert auseinander gesetzt hat. Er hat nicht einfach nur eine Wunschlösung niedergeschrieben, welche sowieso nicht zu erreichen wäre, sondern er hat mit seinem Werk gleichermaßen alle Politiker kritisiert, so, wie er ihnen auch einen Leitfaden zur Friedenssicherung gegeben hat.

„4Zum ewigen Frieden“ ist unterteilt in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt enthält Verbotsgesetze in Form von sechs Präliminarartikeln. Diese Präliminarartikel gelten für jeden Staat und schaffen die Grundlagen für Frieden. Im zweiten Abschnitt nennt Kant die Voraussetzungen für einen ewigen Frieden. Dieser Abschnitt beinhaltet drei Definitivartikel, welchen zwei Zusätze hinzugefügt wurden.


1.Biographie des Autors

· 2.4.1724: Geburt als viertes von elf Kindern in Königsberg, stammt aus pietistischem Elternhaus

· 1730 Kant besucht für zwei Jahre die Vorstädter Hospitalschule

· 1732 Kant wechselt auf das pietistisch geführte Collegium Fridericanum über.

· 1740-1745: Studium der Philosophie, Mathematik und Naturwissenschaften an der Uni Königsberg. Er verdient sich seinen Lebensunterhalt durch Privatstunden

· 1746-1755: Hauslehrer, Einreichung der für eine Professur nötigen drei Dissertationen

· 1765 Festes Einkommen als Unterbibliothekar an der Schlossbibliothek in Königsberg

· 1769 Eine Berufung nach Jena und Erlangen lehnt Kant in Erwartung einer Professur in Königsberg ab

· 1770 Professur für Logik und Metaphysik

· 1786 Rektor der Universität

· 1800 Kants körperliche Kraft lässt nach

· 12.2.1804 Tod in Königsberg


2. Kants Schrift Zum ewigen Frieden

2.1 Präliminarartikel

2.1.1 Einleitung

Kant beginnt seine Ausführungen mit sechs Verbotsgesetzen, welche als Voraussetzungen für die definitiven Grundlagen für einen ewigen Frieden dienen.

Die Präliminarartikel lauten [1] :

1. »Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«

2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.«

3. »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«

4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«

5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.«

6. »Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrates (perduellio) in dem bekriegten Staat etc.«

Als besonders wichtig erachte ich den 3. und 6. Präliminarartikel. Der 2. Präliminarartikel hingegen ist für die heutige Zeit weniger wichtig, darum werde ich ihn nicht sehr ausführlich behandeln.

2.1.2 1. Präliminarartikel

Kant verlangt, dass bei einem Friedensvertrag jegliche spätere Streitereien und Feindseligkeiten ausgeschlossen werden. Geschieht dieses nicht, „wäre er ja ein bloßer Waffenstillstand, Aufschub der Feindseligkeiten, nicht Friede, der das Ende aller Hostilitäten bedeutet [...]“ (Kant, 1795, S. 3, Z. 27-29). Hat ein Friedensvertrag Lücken in seiner Formulierung oder wird er nur zum Schein formuliert, so dass sich die kriegsführenden Parteien ausruhen, um sich später erneut bekriegen zu können, dann ist er als Waffenstillstand anzusehen. Denn Friede bedeutet, dass keine Feindseligkeiten mehr vorhanden sind. Die Formulierung eines Friedensvertrages erfordert konsequentes Vorgehen der Politiker. Fehlerhafte Formulierungen können zu späteren Streitigkeiten führen. Der erste Präliminarartikel verlangt von Politikern absolute Ehrlichkeit im Bezug im Bezug auf die Außenpolitik. Kant schreibt im ersten Anhang, dass Ehrlichkeit die beste Politik sei, doch die Realität häufig davon abweichen würde. Kant folgert daraus: „Ehrlichkeit ist besser denn alle Politik“ (Kant, 1795, S. 36, Z. 21-22). Dies darf aber nicht so verstanden werden, dass ein guter Politiker nicht ehrlich sein sollte.

2.1.3 2. Präliminarartikel

Kant erklärt in diesem Artikel, dass ein jeder Staat, wie auch jeder Mensch das Recht dazu hat, sich selber zu verwalten und von keinem anderen Staat einverleibt werden darf. Zur Zeit Kants war es üblich, dass die Angehörigen von Herrschaftshäusern verschiedener Staaten untereinander heirateten, um dadurch ihre Macht, ihren Besitz und ihr Land zu vergrößern. Wenn hierbei ein bisher für sich bestehender Staat unter die Kontrolle eines anderen gerät, ist das laut Kant nicht rechtmäßig, da der Staat nicht über seine Regierung sondern über die Staatsbürger definiert werden muss. Diese können nicht einfach weitervererbt, verschenkt oder verkauft werden. Für die heutige Zeit spielt dieser Artikel keine große Rolle mehr, da Heiratspolitik in der Politik nicht mehr betrieben wird, ebenso wenig werden Staaten verschenkt oder verkauft.

2.1.4 3. Präliminarartikel

Kant fordert die Abschaffung stehender Heere, denn das diese bestehen, führt unweigerlich zu einem Wettrüsten zwischen den Staaten. Auf lange Sicht wird dies zu teuer für den Staatshaushalt. Der Staat wird immer mehr Schulden machen, die Steuern erhöhen oder einen Kriege beginnen, um aus dieser Situation herauszukommen. Da aber die oben genannten Möglichkeiten weder einen langfristigen Ausweg darstellen, noch erstrebenswert für einen Staat sein sollten, weil die Bürger darunter leiden würden, sollten die Staaten von vorneherein verhindern, dass es zu einem Wettrüsten kommt.

Kant spricht sich nicht dagegen aus, die Staatsbürger an der Waffe auszubilden, damit diese ihr Land verteidigen. Um genau zu sein hält er dies sogar für notwendig. Eine Berufsarmee wird dazu führen, dass ein anderer Staat versucht, ein mindestens eben so großes Heer aufzustellen, damit er sich gegen denn anderen Staat im Notfall verteidigen kann. Dieses Wettrüsten zwischen zwei Staaten, wird zwangsläufig dazu führen, dass sich der eine Staat zu sehr vom anderen Staat bedroht fühlt, und ihn darum angreift.

Ein anderer Staat kann sich aber nicht nur durch die Armee eines anderen Staates bedroht fühlen, denn auch die Finanzkraft eines Staates kann beängstigend sein. Fühlt sich ein Staat durch den angehäuften Schatz [2] eines anderen Staates bedroht, so wird er versuchen, diesen Schatz durch Krieg zu schmälern. Kant merkt hierzu an, dass es für Staaten aber schwierig ist, den Schatz, also die Finanzkraft eines anderen Staates zu erforschen. Aus diesem Grund hält Kant die Geldmacht, welche der Schatz ausmacht, für die bedeutendste der drei Mächte, welche da wären: die Heeresmacht, die Bundesmacht und die Geldmacht. Er schreibt: weil unter den drei Mächten, der Heeresmacht, der Bundesmacht und der Geldmacht, die letztere wohl das zuverlässigste Kriegswerkzeug sein dürfte“ (Kant, 1795, S.5, Z. 32-33). Die Geldmacht stellt die zuverlässigste der drei Mächte dar, weil sich der Staat mit Geld schnell ein Heer erkaufen oder andere Staaten bestechen und sie somit zu Verbündeten machen kann.

2.1.5 4. Präliminarartikel

Kant verlangt, dass Staaten keine Schulden machen, um einen Krieg zu finanzieren. Denn dieses geliehene Geld wird ein Staat nie zurückzahlen können. Vielmehr kann es so weit kommen, dass der Staat weitere Kredite aufnehmen muss, weil er den Krieg nicht weiter finanzieren kann. Der Staat wird seine für den Krieg aufgenommen Kredite nicht zurückzahlen können, weil ein Krieg zumeist mehr kostet, als er einbringt.

Kant sagt nicht, dass es einem Staat generell untersagt sein sollte Schulden zu machen, er hält es für unverdächtig, wenn eine Hilfsquelle dem Behuf der Landesökonomie (der Wegebesserung, neuer Ansiedelungen, Anschaffung der Magazine für besorgliche Misswachsjahre u.s.w.)“ (Kant, 1795, S. 4, Z.3-5) dient. Eine Ausbesserung dieser Dinge würde die Wirtschaftlichkeit des Staates fördern. Eine wachsende Wirtschaft im Staat bedeutet gleichzeitig mehr Einnahmen. Der Staat wird also in der Lage sein, seine Schulden zurückzuzahlen. Ein weiterer Grund, warum es nicht verwerflich ist, wenn ein Staat zum Behuf der Landesökonomie Kredite aufnimmt ist, weil es seinen Bürgern dadurch besser geht.

2.1.6 5. Präliminarartikel

Mit dem 5. Präliminarartikel greift Kant erneut die Autonomie eines Staates auf. Er verlangt, dass sich kein Staat in staatsinterne Angelegenheiten gewalttätig einmischt. Alleine die Tatsache, dass ein anderer Staat intern mit seiner Bevölkerung zu kämpfen hat, gibt einem anderen Staat nicht das Recht, sich einzumischen. Auch nicht die Tatsache, dass die Bevölkerung des anderen Staates ein negatives Beispiel für die eigene Bevölkerung darstellt, bemächtigt einen Staat gewalttätig in die inneren Konflikte des anderen Staates einzumischen.

Die Situation ändert sich, wenn sich ein Staat „in zwei Teile spaltete, deren jeder für sich einen besondern Staat vorstellt, der auf das Ganze Anspruch macht“ (Kant, 1795, S.7, Z. 4-6). Denn jetzt kann ein anderer Staat sich in diesem Konflikt einmischen, da er dadurch keine inneren Rechte des anderen Staates verletzen kann, weil ein Zustand der Anarchie herrscht. Solange in dem Staat noch eine gültige Verfassung existiert, ist dieser Zustand aber noch nicht gegeben.

2.1.7 6. Präliminarartikel

Kant fordert, dass selbst im Zustand des Krieges eine Vertrauensbasis zwischen den Staaten bestehen muss. Unehrenhafte Mittel sind in einem Krieg untersagt, da sie das Vertrauen in einen eventuellen späteren Frieden schmälern. Kant nennt hier Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Capitulation, des Verraths (perduellio)“ (Kant, 1795, S. 7, Z. 19-21), als solche, „welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen“(Kant, 1795, S.7, Z. 17).

Ein Staat, welcher oben genannte Mittel im Krieg einsetzt, wird ohne weiteres keinen Frieden mit anderen Staaten schließen können, da diese ihm nicht mehr vertrauen werden. Bei der Wahl der Kriegsmittel sollte auf jeden Fall bedacht werden, dass das langfristige Ziel des Staates nicht sein kann mit allen anderen Staaten Krieg zu führen. Er wird ebenso wenig in der Lage sein alle anderen Staaten zu besiegen, also muss er irgendwann einen Zustand des Friedens anstreben. Er sollte von Anfang an darauf achten, dass dieser Zustand nicht durch seine Handlungen von vorneherein gefährdet wird. Es muss also darauf geachtet werden, dass selbst in einem Zustand der Gesetzlosigkeit, elementare Rechte fortbestehen. [3]

Kant sieht auch die Gefahr bei solch unehrenhaften Mitteln, dass sie dazu führen können, dass selbst im Frieden diese Mittel verwendet werden, weil sich die Staaten daran gewöhnt haben sie zu benutzen. Dies kann aber nicht Sinn des Friedens sein, in welchem keinerlei Feindseligkeiten mehr herrschen und die Staaten ruhig nebeneinander, im Idealfall sogar miteinander leben. Der Gebrauch dieser unehrenhaften Mittel hätte aber zur Folge, dass das Vertrauen der Bürger in diesen Zustand verloren ginge, da ja alles nur zum Schein vorhanden ist, wie man meinen könnte. Dies wird dann dazu führen, dass Unruhe unter den Bürgern aufkommt.


2.2 Definitivartikel

2.2.1 Einleitung

Die Definitivartikel bauen auf den durch die Präliminarartikel geschaffenen Voraussetzungen auf, sie geben Anweisungen um einen ewigen Frieden zu erreichen.

Die Definitivartikel lauten: [4]

1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.

2. Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein.

3. Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität

eingeschränkt sein.

2.2.2 1. Definitivartikel

In diesem Artikel geht Kant auf den Staat an sich ein. Er ist der Ansicht, dass die Republik die einzig wahre Staatsform ist. Ein Zustand des Friedens zwischen den Menschen innerhalb eines Volkes kann nicht aus sich heraus entstehen, er muss politisch begründet und gesichert sein. Die Menschen verzichten auf einen Zustand der absoluten Freiheit, in dem keine Regeln gelten, denn diese Tatsache ist schon wieder die Ursache für eine Einschränkung der Freiheit. Wenn keine Regeln gelten, kann jeder machen, was er will. Man muss ständig befürchten, dass ein Anderer einem selbsterarbeitete Güter abnimmt oder gar gewalttätig wird. Diese Angst schränkt uns ein. Aus diesem Grund geben Menschen einen Teil ihrer Freiheit auf und schließen sich zu einem Staat zusammen, in welchem die o.g. Angst nicht mehr herrscht. In diesem Staat geben die Menschen einem einzelnen oder einer Gruppe das Recht über sie zu regieren. Die Menschen werden zum Volk, welches auf die Obrigkeit angewiesen ist. In einem Staat kann der einzelne sich selbst besser verwirklichen, solange er die Regeln bzw. Gesetze nicht bricht. Im Naturzustand wäre das nicht möglich gewesen. Auch gegen Feinde ist der Staat besser in der Lage sich zu verteidigen, als einzelne Menschen.

Dass ein Staat notwendig ist, ist nichts Neues. Die Frage ist also: Welche Form soll er haben? Die Grundlage für einen Staat ist eine Verfassung, welche den Bürgern Rechte zusichert und Pflichten auferlegt. Kant schreibt von der

„erstlich nach Prinzipien der Freiheit der Glieder einer Gesellschaft (als Menschen), zweitens nach Grundsätzen der Abhängigkeit aller von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung (als Untertanen) und drittens die nach dem Gesetz der Gleichheit derselben (als Staatsbürger) gestiftete[n] Verfassung“ (Kant, 1795, S. 10, Z. 17ff).

Eine solche Verfassung ist in einem republikanischem Staat, laut Kant ein Staat in dem die Rechte des einzelnen gewahrt werden und eine Gewaltenteilung vollzogen wurde, gegeben. Eine Demokratie, in welcher der das Recht der Mehrheit mehr zählt als das des Einzelnen, dieser somit quasi unterdrückt wird, lehnt Kant ab, denn in einer solchen wolle jeder der Herr sein. Hiermit hat Kant Recht, denn wenn jeder sich in Staatsangelegenheiten einmischen kann, dann wird nie ein Entschluss gefasst werden, der auch etwas bewirken kann, da es nie möglich sein wird, einen Entschluss zu fassen, mit dem alle einverstanden sind. Zur Frage wie über einen Krieg entschieden werden soll, sagt Kant klar, dass das Volk entscheiden muss, ob der Staat Krieg führen soll oder nicht. Dies führt, so meint Kant, dazu, dass kein Krieg mehr geführt wird, da das Volk die Kosten selber tragen muss und darum dagegen stimmen wird.

2.2.3 2. Definitivartikel

Dieser Artikel ist der wohl wichtigste zur Schaffung ewigen Friedens. Kant erklärt, dass die optimale Lösung ein Weltstaat wäre, zu dem sich alle Völker zusammengeschlossen haben. Ein Völkerstaat, wie er von Kant bezeichnet wird, ist aber nicht nur Utopie, sondern, wie Kant meint, ein Widerspruch in sich,


„weil ein jeder Staat das Verhältnis eines Oberen (Gesetzgebenden) zu einem Unteren (Gehorchenden, nämlich dem Volk) enthält, viele Völker aber in einem Staate nur ein Volk ausmachen würden, welches (da wir hier das Recht der Völker gegen einander zu erwägen haben, so fern sie so viel verschiedene Staaten ausmachen und nicht in einem Staat zusammenschmelzen sollen) der Voraussetzung widerspricht
.“ (Kant, 1795, S. 16, Z. 12-19).

Der Widerspruch besteht also darin, dass ein Volk nicht gleichzeitig eigenständiges Volk und Teil eines großen Volkes sein kann. Um einen ewigen Frieden zu gewähren, müssen sich die Staaten zu einem Bündnis zusammentun. Sie müssen einen Vertrag miteinander eingehen, mit welchem alle Parteien einverstanden sind, welcher jegliche späteren Kriege oder Feindseligkeiten ausschließt. Einem solchen Bündnis würden sich, so meint Kant, nach und nach alle Staaten anschließen, da sie erkennen, dass sie in diesem Bündnis nichts zu befürchten haben. Zwischen Menschen im Naturzustand und Staaten, die sich nicht im Bündnis befinden, sind durchaus Parallelen zu ziehen, denn sowohl der Mensch als auch der Staat müssen befürchten, dass ein Anderer kommt und einen Kampf bzw. Krieg beginnt. Jedoch ist ein Unterschied deutlich, denn die Staaten haben den Zustand der absoluten Gesetzlosigkeit bereits aufgegeben. Sie haben „als Staaten innerlich schon eine rechtliche Verfassung “ ( Kant, 1795, S. 18, Z. 18-19). Der einzelne Staat hat die Ansicht, dass seine Verfassung die richtige ist, und erwartet, dass andere diese Verfassung übernehmen. Dies lässt sich nur durch Gewalt umsetzen, die Vernunft gebietet uns aber Krieg zu vermeiden, also ist es notwendig, dass die Staaten einen Rechtsvertrag eingehen, welcher das oben genannte Bündnis sichert.

2.2.4 3. Definitivartikel

Im letzten Definitivartikel geht Kant auf das Recht eines jeden Menschen auf Erden ein. Er ist der Ansicht, dass jedem Menschen ein Besuchsrecht zusteht, denn solange ein Besucher uns nichts Böses antut, haben wir kein Recht diesen von unserem Boden zu vertreiben. Alleine schon aufgrund der Tatsache, dass es ja nicht wirklich unser Boden ist, da die Erde jedem Menschen gleichermaßen gehört. Kant sieht die Begründung hierfür darin, dass der Platz auf Erden begrenzt ist, und jeder Mensch irgendwo leben muss, schließlich hat jeder das Recht zu leben. Auf die heutige Zeit bezogen bedeutet dies, dass ein Staat Asylbewerbern Asyl gewähren muss, wenn sie in ihrem Land nicht leben können. Es ist aber nicht notwendig, dass sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Kant kritisiert in diesem Artikel auch das Verhalten der Europäer, wenn sie ein neues Land entdecken. Er schreibt vom:

„inhospitale[n] Betragen der gesitteten, vornehmlich handeltreibenden Staaten unseres Weltteils, so geht die Ungerechtigkeit, die sie in dem Besuche fremder Länder und Völker (welches ihnen mit dem Erobern derselben für einerlei gilt) beweisen, bis zum Erschrecken weit.“ (Kant, 1795, S. 22, Z. 7-12).

Er ist nicht damit einverstanden, dass jemand, der ein neues Land entdeckt, dieses für sich beansprucht, nur weil er den Eingeborenen überlegen ist. Denn dies führt gezwungenermaßen dazu, dass diese Eingeborenen unterdrückt werden. Ausrotten wird der Eroberer sie nicht, denn er kann sie ja als Sklave verwenden. Heutzutage wird es uns schwer fallen, auf der Erde weitere Länder zu entdecken, da wir die Erde ja bereits vollständig vermessen haben. Ich halte diesen Teil des dritten Definitivartikels dennoch für wichtig, da es nicht mehr lange dauern wird, bis die Menschen die bemannte Raumfahrt soweit entwickelt haben, dass sie das Sonnensystem verlassen können. Wenn dann ein neuer Planet entdeckt wird, sollten die Entdecker beachten, dass die Bewohner des Planeten [5] ein Recht auf ein freies Leben haben.


3. Die Bedeutung von Kants Schrift für die heutige Zeit

3.1.1 Einleitung

Es ist nicht abzustreiten, dass Kants Werk die Welt beeinflusst hat. Aus diesem Grund werde ich anhand des Völkerbundes und der UNO erklären, wie Kants Werk umgesetzt worden ist. Als dritten Bezug zur heutigen Zeit werde ich Kants Schrift auf den Terrorkrieg zwischen Amerika und den Taliban beziehen.

3.2.1 Völkerbund

Der Völkerbund wurde gegen Ende des zweiten Weltkrieges gegründet um den Weltfrieden zu wahren, darüber hinaus hat er sich erfolgreich für die Menschenrechte einsetzen können. Die Staaten sind dem Völkerbund freiwillig beigetreten und kümmerten sich weiterhin selber um ihre inneren Angelegenheiten, somit war diese Voraussetzung Kants erfüllt. Es kann aber nicht im Sinne Kants gewesen sein, dass den im ersten Weltkrieg besiegten Ländern zunächst der Beitritt verweigert wurde. Diese Länder waren doch eigentlich diejenigen, bei denen es wichtig gewesen wäre in einem solchen Frieden erhaltenden Bund zu sein. Sie hatten gerade einen Krieg verloren, waren also in größeren finanziellen Schwierigkeiten als die Siegermächte. Es ist in einer derartigen Situation wichtig, dass solche Länder daran gehindert werden einen weiteren Krieg zu beginnen, um die finanzielle Lücke zu schließen. Nach einigen Jahren hatte der Völkerbund dieses wohl eingesehen und es wurde sowohl Österreich als auch Deutschland der Beitritt zum Völkerbund gewährt. Jedoch war die Satzung des Völkerbundes nicht fehlerfrei, so dass der Bund zwar in der Lage war, kleinere Verstöße gegen die Friedensvereinbarung zu bestrafen oder einzudämmen. Als sich aber Deutschland, Italien und Japan auf einen weiteren Krieg vorbereiteten, war der Bund machtlos. Er verfügte über keinerlei Mittel dieses zu verhindern. Somit war er zum Scheitern verurteilt, was er dann mit dem eintretenden zweiten Weltkrieg auch tat.

3.3.1 UNO

Die UNO ist ein Bündnis von 185 Staaten, welche sich zusammengeschlossen haben, um den Weltfrieden zu wahren und die Menschenrechte zu sichern. Häufig wird die UNO als Nachfolger des Völkerbundes gesehen, was sie in gewisser Weise auch ist, jedoch ist die UNO nicht ganz so machtlos. Ursprünglich war die UNO ein Bündnis von 26 Staaten, die sich während des zweiten Weltkrieges zusammenschlossen, um gemeinsam gegen die Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan zu kämpfen.

Ein Beitritt zur UNO erfolgt auf freiwilliger Basis. Ein Staat, welcher der UNO beitritt, bleibt weiterhin autonom und kann sich selber verwalten, solange er nicht gegen die Satzung der UNO verstößt. Die UNO kann als Umsetzung der Schrift Kants verstanden werden, da sie die Voraussetzungen, die Kant aufstellt, durchaus erfüllt. Dennoch lässt sich Kritik an der UNO üben. Solange nicht jeder Staat Mitglied der UNO ist, hat die UNO keinen Einfluss auf alle Staaten. Es sind noch immer zu viele Kriege, derer die UNO nicht Herr werden kann.

Kant spricht sich zwar deutlich gegen stehende Heere aus, er räumt aber ein, dass ein Staat durchaus das Recht hat sich zu verteidigen. Gleiches muss dann für die UNO gelten, denn wenn der Frieden angegriffen wird, wie soll die UNO ihn dann verteidigen. Es ist nicht möglich, dass die UNO jedes Mal, wenn Streitkräfte benötig werden, erst bei den Staaten anfragen muss, um diese dann zu erhalten. Es ist noch nicht einmal garantiert, dass die Staaten die geforderten Streitkräfte zur Verfügung stellen. Verlässt die UNO sich darauf, dass die Mitgliedsstaaten ihr bedingungslos helfen, so kann es schnell geschehen, dass sie verlassen wird. Viele Kritiker der UNO fordern daher, dass die UNO eigene Streitmächte erhält, jeder Staat müsste einen Teil seiner Truppen dauerhaft der UNO zur Verfügung stellen, so dass diese direkt über die Truppen verfügen kann.

Hier kommen wir direkt zu einem weiteren Problem: wer bezahlt die Soldaten? Es ist kein Geheimnis, dass die UNO finanzielle Probleme hat. Hierfür ist aber nicht die UNO verantwortlich zu machen, sondern die Mitgliedsstaaten, welche mit den Beiträgen in Rückstand sind. Ich halte es darum für notwendig, dass die UNO ihre finanziellen Mittel nicht nur zur Sicherung des Friedens verwendet, sondern auch zur Sicherung der eigenen Finanzkraft. In diesem Punkt bin ich ganz der Ansicht Kants, denn das wirksamste Mittel im Kriegs- und im Friedenszustand ist das Geld. Darum ist es notwendig, dass die UNO sich langfristig finanzielle Mittel sichert.

3.4.1 Terrorkrieg

Seit dem 11. September befindet sich die Welt in einer bisher unbekannten Situation. Eine Gruppe von Menschen hat es gewagt einen Staat anzugreifen. Das alleine ist nichts Neues, allerdings das Ausmaß ist neuartig. Die Frage die sich allen stellte: Wie soll man mit dieser Situation umgehen? Für Amerika war ganz schnell klar, dass die Terroristen büßen müssen für das, was sie taten. Sind Vergeltungsmaßnahmen denn überhaupt gerechtfertigt?

Die Terroristenorganisation al-Qaída agiert unabhängig von irgendeinem Staat, dennoch konnte Afghanistan als Heimatland von ihnen angesehen werden, da ihren Führern dort von der Taliban Unterschlupf gewährt wurde. Hinzu kommt, dass die Taliban nicht als die offizielle Regierung von Afghanistan anerkannt wurde. Genau genommen befand Afghanistan sich im Bürgerkrieg, da die Nordallianz Afghanischer Stämme sich im Kampf mit den Taliban befand, da die Allianz Anspruch auf die Regierung erhoben hat. Nach Kant ist in einer solchen Situation legitim, wenn ein Staat eine der beiden Parteien unterstützt. [6]

Meiner Meinung nach hatten die USA auf jeden Fall das Recht, sich an den Terroristen zu rächen, bzw. einen Gegenschlag zu verüben, da diese Amerika tatkräftig angegriffen haben. Es war, so finde, ich auch legitim, dass die USA die Taliban in Afghanistan angegriffen haben. Zum einen, weil die Taliban die Möglichkeit hatten die Terroristen auszuliefern, dies aber nicht getan haben, womit sie in meinen Augen als Verbündete der Terroristen anzusehen sind. Zum anderen aber auch, weil sich Amerika mit der Nordallianz verbündet hat und durch die Angriffe auf die Taliban ihren Verbündeten half.

Sobald ein Staat einem anderen Schaden zufügt, so ist ganz klar, gilt der Naturzustand, in dem sicher jeder verteidigen darf, so gut er kann. Das Ziel sollte hierbei sein, dass der Friedenszustand wiederhergestellt wird. Es kann nicht genug sein, wenn der andere Staat nur eingeschüchtert ist und darum nicht noch einmal angreift. Dieser Zustand würde einem Waffenstillstand gleichkommen. Dies ist nach Kant kein erstrebenswerter Zustand, da die Staaten die Waffen nur zur Seite legen, um sich später weiter zu bekriegen.

Für ein Ende des Konfliktes zwischen Amerika und den Taliban ist es wichtig, dass sich beide Parteien zusammensetzen, um einen Friedensvertrag auszuhandeln. Es genügt nicht, dass Afghanistan geholfen wird eine Regierung aufzubauen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Es würde nicht einmal genügen, wenn die USA in der Lage wäre die al-Qaída dingfest zu machen. Es ist wichtig, dass eine Verständigung stattfindet welche weitere Angriffe seitens der al-Qaída oder anderer Terroristen ausschließt. Das Problem ist nur, dass Amerika nicht von einem Staat angegriffen worden ist, sondern von Terroristen. Für gewöhnlich ignorieren Staaten die Forderungen von Terroristen, weil sie die Forderungen entweder nicht ernst nehmen, oder weil sie die Forderungen für nicht durchführbar halten. Die Forderungen der al-Qaida halte ich für absolut nicht durchführbar. Sie erwarten, dass die westliche Welt ihre Lebensweise ändert und die Gottlosen Staaten vernichtet werden.

Auch wenn diese Forderungen absolut unrealistisch sind, ist es wichtig, dass eine Verständigung mit den Terroristen, bzw. mit den Menschen in deren Umfeld der Terrorismus gedeiht, stattfindet. Es muss gesichert werden, dass keine weiteren Anschläge verübt werden.


Literaturverzeichnis.

BÜCHER

Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden; Stuttgart: 1999

Volker Gerhardt, Immanuel Kants Entwurf ‚Zum ewigen Frieden'; Darmstadt 1995

INTERNETSEITEN

http://www.dgvn.de/publikationen/dgvn-bi-unetap.htm

http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/aussenpolitik/voelkerbund/


Fussnoten

[Note 1] Die Präliminarartikel wurden der Schrift „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant entnommen

[Note 2] Vergleich Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden S. 5 Z.29 : „Mit der Anhäufung eines Schatzes würde es ebenso gehen“

[Note 3] Vergleich: Volker Gerhardt, „Immanuel Kants Entwurf, Zum ewigen Frieden'“, S.66

[Note 4] Die Definitivartikel wurden der Schrift „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant entnommen

[Note 5] Es ist noch nicht geklärt, ob diese eventuell existierenden Außerirdischen uns nicht vielleicht sogar überlegen sein könnten.

[Note 6] Vergleich, 5. Präliminarartikel aus Immanuel Kant, „Zum ewigen Frieden“