|
Die Deduktion der reinen Verstandesbegriffe in der transzendentalen Analytik
der „Kritik der reinen Vernunft“ Kants
1.
Einleitung und Problemstellung
„Das Durchqueren der großen arabischen Wüste könnte kaum
eine erschöpfendere Aufgabe sein, als der Versuch, die Windungen und
Verflechtungen der Transzendentalen Deduktion zu bewältigen.“
[1] Dieses Bild einer
der wichtigsten Kant-Interpreten deutet eines der Probleme an, das sich seit
dem Erscheinen der „Kritik der reinen Vernunft“ (Kr.d.r.V.) 1781 für
den Kant-Leser gestellt hat: die Schwierigkeit des Verständnisses und
des Zugangs zu der transzendentalen Deduktion der Verstandesbegriffe. Vielfach
wird die transzendentale Deduktion als das Kernstück der Kritik gesehen,
in der von Kant den wichtigsten Beweis für das Programm der Kr.d.r.V.
entwickelt. Es scheint daher keine Übertreibung zu sein, daß in
diesem Kernstück ein Schlüssel zum Verständnis und zur Beurteilung
des gesamten Werkes liegt.
[2] Kant selbst hat
wohl auch die Schwierigkeiten des Verständnisses gesehen, denn er hat
diesen Abschnitt für die zweite Auflage 1787 vollständig umgestaltet
und neu verfaßt. Es besteht immer noch Streit darüber, welche
Version, die der ersten (A-Deduktion) oder der zweiten Auflage (B-Deduktion),
vorzuziehen ist. Die jüngere Diskussion der letzten 30 Jahre bezieht
sich in erster Linie auf die B-Deduktion und zieht diese der A-Deduktion
vor. Die vorliegende Arbeit kann die „Durchquerung der großen
Wüste“ nicht leisten. Sie wird vielmehr versuchen, die Deduktion in
einem eigenen Verständnis inhaltlich zu entfalten. Sie wird sich dabei
ausschließlich auf die B-Deduktion stützen, da sie, als von Kant
überarbeitete Version, die von ihm als tragend erachtete Argumentation
enthalten muß. Es wird von Nutzen sein, sich für die Erarbeitung
eines ersten Verständnisses vom Text zu lösen, da sich Kant oft
ungewöhnlicher Ausdrücke und Sprache bedient, die nicht unbedingt
zum Verständnis beitragen. Die Deduktion läßt sich zwar relativ
leicht vom übrigen Text trennen, aber für ein wirkliches Verständnis
muß sie in den Kontext der Kr.d.r.V. eingebettet werden. Dazu wird
vor der inhaltlichen Darstellung und Erläuterung der Deduktion zunächst
eine kurze Zusammenfassung der Absicht der Kr.d.r.V. und der bis zum Einsetzen
der Deduktion erlangten Erkenntnisse nötig sein. An die Darstellung
und Erläuterung der Deduktion wird sich eine kurze Darstellung der Probleme,
die die Diskussion der Kant-Interpretation der letzten 30 Jahre erörtern,
anschließen. Zitate werden in der üblichen Art angeführt.
Grundlage ist die Ausgabe von Raymundt Schmidt herausgegebene Ausgabe des
Meiner Verlags.
Kant nennt seine Deduktion transzendental. Was bedeutet das im Kantischen
Sinne? Ebenso wie transzendent und Transzendenz gehört transzendental
zum lateinischen Verb transcendere, das wörtlich ‚über eine Grenze
hinausgehen' heißt. Während Transzendenz auf eine Welt jenseits
unserer Erfahrung weisen kann, lehnt Kant die Vorstellung ab, das ‚Jenseits',
die übersinnliche Welt, sei ein objektiver Gegenstand, von dem er im
Bereich des Theoretischen eine gültige Erkenntnis geben könne.
Zwar überschreitet Kant in seiner Untersuchung auch den Bereich der
Erfahrung, aber die Richtung des Überschreitens kehrt sich um, wenn
er im Bereich des Theoretischen nicht eine übersinnliche Welt sucht,
sondern die vor aller Erfahrung liegenden Bedingungen der Erfahrung aufdeckt.
Kant erforscht die vorempirisch gültige Grundstruktur aller Erfahrung,
die er im Subjekt vermutet. Die transzendentale Erkenntnis ist eine Theorie
der Möglichkeit apriorischer Erkenntnis. Transzendental heißt
in der Kr.d.r.V. allein jede Erkenntnis, durch die wir erkennen, daß
und wie gewisse Vorstellungen (Begriffe oder Anschauungen) lediglich apriori
angewandt werden oder möglich sind (B 80).
Lange Zeit ist die Bedeutung von Kants Bezug auf die
Rechtslehre an dieser Stelle nicht ausreichend verstanden worden, weil die
Deduktion in seiner juristischen Bedeutung bereits im 19. Jahrhundert verloren
gegangen war. Erst Dieter Henrich hat diese Bedeutung aufgespürt und
damit der Diskussion über den Argumentationsgang der transzendentalen
Deduktion neue Impulse gegeben.
[5] 2.
Kontext der Deduktion
Kants eigentliches Ziel ist, die Metaphysik als Wissenschaft auf festen Grund
zu stellen. Die Frage ist: Ist Metaphysik, so wie die Naturwissenschaften
oder die Mathematik, als Wissenschaft möglich? Diese Frage stellt sich
vor Kant vor einem bestimmten Hintergrund. Den Gegenständen der Metaphysik
fehlt der Probierstein der Erfahrung, weil ihre Gegenstände, Gott, Freiheit,
die Seele, durch die Erfahrung nicht gegeben werden, sondern die Erfahrung
übersteigen. Kant schlägt nun ein Gedankenexperiment
[6] vor: „Bisher nahm
man an, alle unsere Erkenntnis müsse sich nach den Gegenständen
richten; aber alle Versuche über sie apriori etwas durch Begriffe auszumachen,
wodurch unsere Erkenntnis erweitert würde, gingen unter dieser Voraussetzung
zunichte. Man versuche es daher einmal, ob wir nicht in den Aufgaben der
Metaphysik damit besser vorkommen, daß wir annehmen, die Gegenstände
müssen sich nach unserem Erkenntnis richten, welches so schon besser
mit der verlangten Möglichkeit einer Erkenntnis derselben apriori zusammenstimmt,
die über Gegenstände, ehe sie uns gegeben werden, etwas festsetzen
soll.“ (B XVI). Kant läßt sich bei seinem Ansatz inspirieren von
der „Revolution der Denkart“ (B X III) in der Physik, der Einsicht Bacons
nämlich, daß die Vernunft nur das von der Natur erkennt, was die
selbst nach ihrem Entwurf hervorbringt. Die Erkenntnis soll sich nicht mehr
nach dem Gegenstand, sondern der Gegenstand nach der menschlichen Erkenntnis
richten (B XVI). Diese Forderung erscheint uns zunächst absurd, da wir
normalerweise von einem Gegensatz zwischen objektiver und subjektiver Erkenntnis
ausgehen. Wir verstehen im allgemeinen unter objektiver Erkenntnis das Wissen
um die Dinge an sich, wie sie, unabhängig vom Subjekt, sind. In Anlehnung
an den Paradigmenwechsel in der Astronomie durch Kopernikus, dem Wechsel
von der geozentristischen zur heliozentristischen Sicht, schlägt Kant
vor, die zur objektiven Erkenntnis gehörende Notwendigkeit und Allgemeinheit
nicht in den Gegenständen zu suchen, sondern in dem erkennenden Subjekt.
Die Gegenstände der objektiven Erkenntnis erscheinen nicht von selbst,
sonder werden vom erkennenden Subjekt erst zur Erscheinung gebracht. Die
Gegenstände sind nicht länger als Dinge, sondern als Erscheinungen
anzusprechen.
2.2
Die entscheidende Frage
Alle unsere Erkenntnis fängt mit der Erfahrung an,
doch beschränkt sie sich nicht auf sie. Ein ganzer Teil unserer Erkenntnisse
wird allein durch die Verstandestätigkeit hervorgebracht und hat deshalb
apriorischen, d.h. aller Erfahrung vorausgehenden Charakter. Empirische,
also aposteriorisch gültige, Erkenntnis ist willkürlich und daher
zufällig. Apriorische Erkenntnis ist allgemein und notwendig gültig.
Synthetische Urteile jedoch erweitern unser Wissen und
heißen deshalb Erweiterungsurteile. Das Urteil ‚Gestern hat es geregnet'
ist synthetisch, weil mit der Vorstellung des gestrigen Tages nicht das Prädikat
‚regnerisch' notwendig verbunden ist. Das Wissen um den gestrigen Tag wird
damit erweitert.
a) analytische Urteile apriori
b) analytische Urteile aposteriori
c) synthetische Urteile apriori
d) synthetische Urteile aposteriori.
Die Kombination (b) entfällt, weil sie nicht möglich ist. Kombination
(a) und (d) sind unproblematisch, wie oben gezeigt. Problematisch sind die
synthetischen Urteile apriori (c), weil sie begrifflich zwar möglich
sind, aber ob die begriffliche Möglichkeit auch realisiert werden kann,
also ob es ein Erweiterungsurteil vor aller Erfahrung geben kann, diese Frage
entscheidet über die Möglichkeit der Metaphysik als Wissenschaft.
Denn die Metaphysik soll als Wissenschaft die menschliche Erkenntnis erweitern.
Ihre Aussagen sind synthetisch. Da die Metaphysik in einer reinen Vernunfterkenntnis
besteht, fehlt ihr als Basis die Erfahrung: ihre Urteile müssen apriori
gültig sein. Somit lautet denn auch die Grundfrage der Kr.d.r.V.: „Wie
sind synthetische Urteile apriori möglich?“(B 19). 2.3
Das Vermögen der reinen Vernunft
Um die Frage nach der Grundstruktur der Erfahrung zu
beantworten, analysiert Kant das Vermögen der Vernunft und stellt fest,
daß die Vernunft eine Einheit ist, die wie ein organisierter Körper
in Teile gegliedert ist. Die transzendentale Ästhetik hat es demzufolge
mit dem Vermögen der Sinnlichkeit, also den menschlichen Sinnen, und
seinen apriorischen Strukturen zu tun, die transzendentale Analytik mit dem
Vermögen des Verstandes und seinen transzendentalen Begriffen, den Kategorien.
Mit anderen Worten: Kant unterscheidet zwischen verschiedenen Erkenntnisvermögen,
nämlich der Sinnlichkeit und dem Verstand. Er entwickelt in der transzendentalen
Ästhetik eine Theorie der Sinnlichkeit und eine Theorie des Verstandes
in der transzendentalen Analytik, in der sich dann die Deduktion der reinen
Verstandesbegriffe findet.
Die transzendentale Ästhetik geht davon aus, daß
sich Erkenntnis dem Zusammenwirken zweier Erkenntnisstämme verdankt:
der Sinnlichkeit und dem Verstand. Beide Vermögen sind gleichberechtigt
und wechselseitig aufeinander angewiesen. Der unmittelbare Bezugspunkt der
Sinnlichkeit und des Denkens ist die Anschauung, die ein Einzelnes unmittelbar
erfaßt. Zur Anschauung gehört, daß ein Gegenstand gegeben
ist. Die einzige Möglichkeit, mit deren Hilfe dem Menschen Gegenstände
gegeben werden, liegt in der rezeptiven Sinnlichkeit, der Fähigkeit,
durch Gegenstände affiziert zu werden, weshalb wir sehen, hören,
riechen usw.. Allein die rezeptive Sinnlichkeit ermöglicht dem Menschen
Anschauungen. Die Wirkung des Gegenstandes auf die Sinne heißt Empfindung.
In Ermangelung des formenden Verstandes wäre der Gegenstand der Sinnlichkeit
unbestimmt, aber bestimmbar. Das bloße Hinnehmen eines gegebenen Gegenstandes
schafft noch keine Erkenntnis, sondern es werden Begriffe benötigt,
um die in der sinnlichen Anschauung gegebenen Daten zu verarbeiten. Mit Hilfe
von Begriffen denkt der Verstand eine sinnliche Anschauung, d.h. sie Daten
werden nach Regeln zusammengefaßt und geordnet. Erst dann entsteht
Wahrnehmung. Etwas wahrnehmen bedeutet, sich einem Gegenstand zuwenden und
denselben als etwas bestimmtes erfassen. Z.B. steht mir ein vierbeiniges,
behaartes und bellendes Etwas gegenüber. Über die Sinne nehme ich
dieses Ding wahr. Das macht aber Wahrnehmung nicht aus, sondern ist Anschauung,
als unmittelbare Gegebenheit eines Gegenstandes. Wahrnehmen bedeutet nicht
nur ein Ding als eine Zusammensetzung aus einzelnen Sinnesdaten zu begreifen,
sondern als etwas wahrzunehmen. In diesem Fall das vor mir stehende Ding
als Hund wahrzunehmen. Dazu bedarf es einer Vorstellung von dem Begriff Hund.
Deswegen kann Kant sagen: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen
ohne Begriffe sind blind.“(B 75).
Was aber ermöglicht überhaupt Wahrnehmung?
Kant geht nun so vor, daß er die Sinnlichkeit unserer
Wahrnehmung isoliert und dabei alles das absondert, was der Verstand an Begriffen
produziert hat sowie alles was zur Empfindung gehört abtrennt. Das Resultat
ist die Entdeckung von zwei reinen Formen sinnlicher Anschauung als Prinzipien
unserer Erkenntnis: der Raum als äußerer Sinn und die Zeit als
innerer Sinn.
Auf den Nachweis von Raum und Zeit erfolgt die transzendentale
Erörterung der reinen Anschauungsformen, die zeigt, daß durch
Raum und Zeit synthetische Erkenntnis apriori möglich ist. Die Räumlichkeit
ermöglicht nämlich zuerst die Geometrie, die Zeitlichkeit ermöglicht
das Zählen und damit die Arithmetik. Somit wäre eine erste Antwort
auf die Frage gefunden, wie synthetische Urteile apriori möglich sind.
2.3.2.1
Die Analytik der Verstandesbegriffe
Genauso, wie das Gewühl von Sinnesempfindungen nach
zugrundeliegenden Prinzipien durchforstet wurde, soll nun das Denken in der
transzendentalen Analytik durchsucht werden. In dieser Analytik soll gefragt
werden, ob es nicht Denkformen gibt, welche die von Kant geforderten vier
Bedingungen erfüllen: b) Sie dürfen nicht der Sinnlichkeit angehören.
c) Sie dürfen nicht zusammengesetzt oder abgeleitet
sein.
d) Sie müssen in einer vollständigen Zusammenstellung
erfaßt werden können.
Kant macht seine Entdeckung auf dem Umweg über den
Begriff des Urteils. Er fragt: Was geschieht, wenn der Verstand tätig
wird? Verstehen heißt Urteilen und Urteilen kann nur durch die Synthesis
(Verbindung) von Begriffen geschehen. Diese Synthesis von Begriffen in Urteilen
vollzieht sich immer nach bestimmten formalen Typen. So gibt es Urteile,
die bejahend, andere, die verneinend. Andere wiederum folgen der Relation
‚wenn x, dann y'. Wiederum andere drücken wirklich, mögliche, oder
notwendige Verhältnisse aus. Diese logische Form des Urteils, unter
die sich alle möglichen empirischen Inhalte subsumieren lassen, gehört
zum Verstand selbst.
Aber mit der Aufzählung diverser Urteile ist es
nicht getan. Der Verstand bündelt die Urteile zu einer Einheit, die
die Funktion oder Grundoperationen der Urteile beschreiben. Diese Ordnungsfaktoren
nennt Kant die Kategorien.
2.3.2.3
Tafel der Kategorien
(nach B 106)
So
sieht nach Kant die logische Operationsstruktur des menschlichen Verstandes
in seiner Verarbeitung von empirische Gegebenheiten aus. Kant hält die
Tafel der Kategorien für vollständig und es scheint ihm auch nicht
notwendig zu erläutern, wie er sie aufgefunden hat.
In § 13 und § 14 erklärt Kant, was er unter einer transzendentalen
Deduktion versteht (siehe auch 1.3) und was er durch sie erreichen will.
Erst in § 15 beginnt die transzendentale Deduktion. Um eine erste Strukturierung
zu erhalten, möchte ich zunächst davon ausgehen, daß sich
die Deduktion in drei Abschnitte gliedern läßt. Der erste Abschnitt
befindet sich in den §§ 15- 21, der zweite Abschnitt in §§
22-25 und der letzte in § 26.
[7] Diese Einteilung
läßt sich auch am Text sehr gut nachweisen, was im folgenden verdeutlicht
werden soll.
Nun ist Erkenntnis aber nur unter zwei Bedingungen möglich:
- Der Gegenstand kann in Form von Begriffen gedacht werden.
Daher ergibt sich die Frage, ob es neben den Anschauungsformen
Raum und Zeit auch Begriffe apriori gibt, die als Bedingungen der Möglichkeit
etwas zu denken, der Erfahrung vorausgehen? Dann wäre Erkenntnis nur
durch diese Begriffe apriori möglich. Das Ziel der Deduktion ist also
die Rechtfertigung, daß die Kategorien als Begriffe apriori allgemein
notwendige Bedingung der Möglichkeit von Erkenntnis sind.
Unter dem dann gesuchten Ursprung oder obersten Prinzip
aller Verbindungen versteht Kant jede Verstandeshandlung, die allen Formen
der Verbindung gemeinsam zugrundeliegt. Man findet sie, indem man von den
unterschiedlichen Formen des Verbindens absieht und die Grundhaltung des
Verbindens als solches heraushebt. Die Quelle allen Verbindens liegt in einer
ursprünglichen Verbindung, in einem einheitsstiftenden Verbinden, das
vor aller anderen Verbindung liegt, ohne selbst von einer anderen abzuhängen.
„Das I c h d e n k e, muß alle meine Vorstellungen
begleiten können, denn sonst würde etwas in mir vorgestellt werden,
was gar nicht gedacht werden könnte, welches ebenso viel heißt,
als die Vorstellung würde entweder unmöglich, oder wenigstens für
mich nichts sein.“ (B 131/132). Das bedeutet, wenn die Verbindung auf der
Tätigkeit des Verstandes beruht, dann muß sie von dem gleichen
Subjekt gedacht werden können, dem die miteinander verbundenen Vorstellungen
gegeben sind. Die Einheit durch Verbindung bedingt, die Einheit von Denken
und Wahrnehmung in einem Subjekt. Für diese Einheit ist es erforderlich,
daß ich, wenn ich über sie nachdenke, meines Denkens und meiner
Vorstellungen bewußt bin. Alles, was für die Einheit meines Ich
im Denken und in der Wahrnehmung benötigt wird, ist die Möglichkeit
diese Selbstbewußtseins. Dieses Selbstbewußtsein nennt Kant „reine
Apperzeption“ und da sie die ursprüngliche Einheit als Quelle aller
anderen Verbindung ist, auch die „ursprüngliche Apperzeption“. Das Ich
ist aber nicht das personale Ich eines bestimmten Individuums, sondern hat
seinen Ort vor aller Erfahrung und bildet den Ursprung der in jedem Urteil
gesetzten Einheit. Das Ich ist das Subjekt von Bewußtsein
überhaupt , und
daher in allem Selbstbewußtsein ein und dasselbe. Daher ist dieses
Selbstbewußtsein auch allgemein notwendig für Erkenntnis und Kant
nennt es deshalb auch „transzendentale Apperzeption“. 3.3
Der zweite Abschnitt (§§ 22-25)
Kant stellt zunächst fest, daß das Denken eines Gegenstandes von
dem Erkennen eines Gegenstandes unterschieden werden muß (B 146). Zum
Erkennen gehören zwei Elemente, nämlich der reine Verstandesbegriff
(Kategorie) durch die ein Gegenstand überhaupt erst gedacht werden kann
und komplementär die Anschauung, durch die ein Gegenstand gegeben wird.
Die menschliche Anschauung ist aber auf jeden Fall sinnlicher Art. Deshalb
kann für den Menschen das Denken eines Gegenstandes nur Erkenntnis werden,
wenn die Kategorien auf Gegenstände der Sinne bezogen werden. Sinnliche
(empirische) Anschauung wird aber nur gegeben durch die Wahrnehmung. Daher
verschaffen Kategorien nur Erkenntnis, wenn sie auf die empirische Anschauung
angewendet werden können. Die Kategorien sind also bloße Gedankenformen
und die Erkenntnis, die allein aus ihren Verbindungen gewonnen werden kann,
ist bislang intellektual und nicht transzendental. Allein wenn sich Gegenstände
gemäß der Form der Verbindung, die in den Kategorien gedacht wird,
in empirischer Anschauung darstellen lassen, ist eine gegenständliche
Erkenntnis möglich. Also muß die das Entstehen sinnlicher Anschauung
ebenso beschaffen sein, wie die Struktur der Kategorien vorgibt, wenn Erkenntnis
von Gegenständen möglich sein soll. Sie enthält also ebenso
wie die Kategorien eine Verbindung. Aber zunächst nur apriori, denn
sie ist möglich und auch notwendig durch die figürliche Verbindung,
die die Einbildungskraft gewissermaßen in die Wahrnehmung im vorhinein
legt (B 152). Einbildungskraft nennt Kant das Vermögen, einen Gegenstand
auch ohne dessen Gegenwart vorzustellen (B 151). Er unterscheidet die produktive
von der reproduktiven Einbildungskraft, was erläutert, daß die
Einbildungskraft nicht nur bereits in einer Anschauung gegebene Gegenstände
reproduzieren kann, sondern unter Anwendung der Kategorien apriorisch produziert.
Die produktive Einbildungskraft kann also ein formales Korrelat der intellektuellen
Synthesis in der reinen Anschauung darstellen. Wie geht das? Den Begriff
einer Linie stelle ich dadurch her, daß ich sie in Gedanken ziehe,
wobei ich einen Abschnitt zu dem anderen hinzufüge bzw. miteinander
verbinde. Durch diese Handlung des Ziehens der Linie tritt im Nacheinander
des Verbindens die Zeit hinzu. Das verbindende Denken verfährt beim
Bilden des Begriffs einer Linie sowohl räumlich und zeitlich analysierend.
Aber erst dadurch kann wiederum im Begreifen eine Einheit des Gegenstandes
hergestellt werden. Der Verstand muß nicht auf die Affektion der Sinne
warten, sondern er gibt die Regel durch die Kategorien bereits vor. Die in
den Kategorien gedachten Verbindungen haben ein entsprechendes Korrelat in
den Erscheinungen. In dem Hinzutreten der reinen Anschauungsformen des Raumes
und der Zeit öffnet sich ein „Fenster“ zur Erfahrungswelt, das die Erfahrung
ermöglicht, daß aufgrund seiner Beschaffenheit, wie ein Muster,
die Sinnesdaten so vorstrukturiert, daß sie den Erfordernissen des
Verstandes entsprechen.
In den ersten Absätzen faßt Kant noch einmal
den bisherigen Gang der Deduktion zusammen und erläutert an zwei Beispielen
die Bedingungen für die Wahrnehmung eines Hauses und des Gefrierens
von Wasser.
Die empirische Anschauung eines Hauses wird nur dadurch
zur Wahrnehmung eines Hauses gemacht, daß ich seine Gestalt so ‚nachzeichne',
daß es einen bestimmten Raum einnimmt. Indem ich mir das Haus empirisch
zum Bewußtsein bringe, unterwerfe ich zugleich alle seine Teile und
ihre Verbindung dem Raum und der in ihm enthaltenen Verbindung seiner verschiedenen
Teile. Alle Eigenschaften des Raumes, seine Unendlichkeit und Gleichartigkeit,
sein Zugrundeliegen für alles in ihm und das gleichzeitige Nebeneinander
aller seiner Teile gehen in die Wahrnehmung des Hauses mit ein. Aber nur
dadurch, daß ich die empirische Verbindung der verschiedenen Teile
des Hauses der Anschauungsform des Raumes unterwerfe, konstituiere ich das
Haus durch die Kategorien.
Kant faßt das Ergebnis dieser transzendentalen Deduktion selbst in
§ 27 zusammen. Seine Ausführungen sind an dieser Stelle so eindeutig,
daß sie im Wortlaut wiedergegeben werden können: „Wir können
keinen Gegenstand denken, ohne durch Kategorien; wir können keinen gedachten
Gegenstand erkennen, ohne durch Anschauungen, die jenen Begriffen entsprechen.
Nun sind alle unsere Anschauungen sinnlich, und diese Erkenntnis, sofern
der Gegenstand derselben gegeben ist, ist empirisch. Empirische Erkenntnis
aber ist Erfahrung. Folglich ist uns keine Erkenntnis apriori möglich,
als lediglich von Gegenständen möglicher Erfahrung. Aber diese
Erkenntnis, die bloß auf Gegenstände der Erfahrung eingeschränkt
ist, ist darum nicht alle von der Erfahrung entlehnt, sondern“ die Kategorien
und reinen Anschauungsformen „sind Elemente der Erkenntnis, die in uns apriori
angetroffen werden. Nun sind nur zwei Wege, auf welchen eine notwendige Übereinstimmung
der Erfahrung mit den
[
Verstandes- ]
Begriffen von ihren Gegenständen gedacht werden kann: entweder die Erfahrung
macht diese [
Verstandes- ]
Begriffe, oder diese [
Verstandes- ]
Begriffe machen die Erfahrung möglich. Das erstere findet nicht in Ansehung
der Kategorien...statt; denn sie sind Begriffe apriori, mithin unabhängig
von der Erfahrung. Folglich bleibt nur das zweite übrig...:daß
nämlich die Kategorien von seiten des Verstandes die Gründe der
Möglichkeit aller Erfahrung überhaupt enthalten.“(B 166/167).
Damit ist das als entscheidende Frage charakterisierte Problem aber in einer
Hinsicht beantwortet: Synthetische Urteile apriori sind möglich, aber
nur in Bezug auf Gegenstände möglicher Erfahrung, nicht aber ohne
diesen Bezug. Das synthetische Urteil: Jede Wirkung hat eine Ursache ist
apriori gültig, aber nur in Bezug auf die Möglichkeit, empirische
Erkenntnis herzustellen. 4.
Probleme und Kritik
Geht man davon aus , daß die transzendentale Deduktion
einen Geltungsbeweis der Kategorien erbringen soll, dann könnte man
erwarten, daß zum einen die Geltung bestätigt wird und zugleich
der Bereich der Geltung der Kategorien abgesteckt wird, also die Deduktion
aus zwei Teilen besteht. Kant selbst merkt in § 21 an, daß die
in den §§ 15-20 ein erster Schritt getan sei, die Deduktion aber
erst in § 26 vollendet werde. Das Problem, wie beide Teile der transzendentalen
Deduktion zueinander stehen, ist besonders in den letzten Jahren im Anschluß
an einen Aufsatz von Dieter Henrich
[9] ausführlich
diskutiert worden. Nach Henrichs Meinung ist das Verhältnis der beiden
Beweisschritte so zu bestimmen, daß Kant im ersten teil bis §
20 die Geltung der Kategorien nur unter einer einschränkenden Bedingung
herleitet. Danach werde in den §§ 16-20 lediglich gezeigt, daß
nur diejenigen Anschauungen unter Kategorien stehen, die bereits Einheit
enthalten. Mit dieser Aussage ist aber noch nichts darüber ausgesagt,
in welchem Umfang einheitliche Anschauungen aufgefunden werden. Die Aufgabe
des § 26 sieht Henrich daher darin, diese Einschränkung aufzuheben
und dadurch allererst die universelle Geltung der Kategorien zu begründen.
Unter Hinzuziehung der Ergebnisse der transzendentalen Ästhetik, so
Henrich, könne Kant belegen, daß alle Anschauungen durch die Anschauungsformen
von Raum und Zeit bereits Einheit enthalten. Woraus dann Kant schlußfolgern
könne, daß alles gegebene Mannigfaltige den Kategorien unterliege.
In der Folge hat Wagner diesen Lösungsvorschlag kritisiert und in Frage
gestellt, „daß die Einheitlichkeit der Vorstellungen von Raum und Zeit
dasjenige sei, ‚kraft-dessen' wir auch alle Sinnesvorstellungen vereinheitlichen
können.“ [10] Dafür ließen
sich auch Textstellen anführen: „(Allein) die Verbindung (conjunctio)
eines Mannigfaltigen überhaupt kann niemals durch Sinne in uns kommen
und kann also nicht in der reinen Form der sinnlichen Anschauung zugleich
mit enthalten sein; denn sie ist ein Actus der Spontaneität der Vorstellungskraft“.
[11] Diese Kontroverse hat aber eine entscheidende Schwäche:
sie zieht die Bedeutung und Funktion des dazwischen liegenden Teils (§§
22-25) nicht in Betracht bzw. übergeht ihn.
[12] Für ein wirkliches
Freilegen der Beweisstruktur bedarf es m.E. zweier Voraussetzungen, nämlich
erstens, eines wirklichen Verständnisses und einer Integration der §§
22-25 in den Gang der Deduktion sowie zweitens, die Kenntnis über die
Techniken, die Kant in der Deduktion anwendet und der juristischen Deduktion
entlehnt. Thöle hat zumindest versucht, die §§ 22-25 der Deduktion
in den Deduktionsgang zu integrieren und die Beweisstruktur der Deduktion
insgesamt zu analysieren.
[13] Es bleibt aber
dabei, daß sich inhaltlich viele Schwierigkeiten ergeben, die nicht
nur auf die Obskurität
[14] des Textes zurückzuführen
sind. Eines sei hier kurz erläutert.
4.2
Das Problem der Objektivität
Kant versucht zu zeigen, daß sich die Kategorien als Bedingungen der
Möglichkeit aller Objektivität erweisen. Um das Urteil als die
Form der Apperzeption zu erweisen , muß zunächst die Notwendigkeit
einer durchgängigen synthetischen Einheit aller meiner Vorstellungen
aus dem Begriff des Selbstbewußtseins abgeleitet werden. Dann muß
gezeigt werden, daß diese Einheit ausschließlich eine objektive
Einheit ist, d.h. eine solche, die notwendig und allgemein gilt. Das aber
zeigt Kant gerade nicht, denn es bleibt unklar, wie aus Wahrnehmungsurteilen
durch die Kategorien objektive gültige Erfahrungsurteile werden. Das
Gefrieren des Wassers könnte ich assoziativ auf das Untergehen der Sonne
als Ursache zurückführen. Dieses Urteil hätte die gleiche
Form wie das Urteil ‚Wenn die Temperatur des Wassers unter null Grad Celsius
sinkt, gefriert es'. Nachdem Kant dargelegt hat, daß ein mögliches
Selbstbewußtsein die synthetische Einheit seiner Vorstellungen erfordert,
stellt er fest, daß eben diese Einheit die Beziehung der Vorstellung
auf einen Gegenstand, ihre Objektivität, ausmacht. Im weiteren Gang
der Deduktion verwendet er aber diesen Begriff nicht nur im Sinne einer Objektbeziehung,
sondern als einer notwendigen und allgemeingültigen, die er noch gar
nicht bewiesen hat.
Weil auf diesem Weg die Deduktion schon am Beginn zu
scheitern droht, schlägt Henrich eine Rekonstruktion der Deduktion aus
der Identität des Bewußtseins vor, die zu zeigen hat, „daß
im Selbstbewußtsein selbst ein Wissen von Prinzipien der Verbindung
von Gedanken miteinander gegeben ist, die Gedanken von Gegebenen sind;- und
zwar im Ausgang von Eigenschaften desjenigen Selbstbewußsteins, das
in einer von aller Erfahrung unabhängigen Gewißheit apriori zugleich
von seiner eigenen Form und Möglichkeit weiß, in Beziehung auf
jeden Gegenstand eintreten zu können.“
[15] So könnte
eine Deduktion aus dem Selbstbewußtsein gewonnen werden, die auch zu
verteidigen wäre. Kants Deduktion in der Form, wie sie
vorliegt ist es
am Ende nur schwer zu verteidigen
5. Fazit
Heinrich
Richard: Henrich,
Dieter: Henrich,
Dieter: Henrich,
Dieter u.a.: Horstmann,
Rolf-Dieter: Kant,
Immanuel: Paton,
Herbert James: Ritter,
J./Gründer, K. (Hrsg.): Thöle,
Bernhard: Wagner,
H.:
Der
Argumentationsgang in Kants Deduktion der Kategorien, in: Kant-Studien (71),
1980, Seite 352-366
[1]
Paton, Herbert James: Kants Metaphysik der erfahrung, in: Kopper, J./Malter,
R. (Hrsg.): Materialien zu Kants „Kritik der reinen Vernunft“, Frankfurt/Main,
2 Auflage, 1980, Seite 134
[2]
Henrich, Dieter: Die Beweisstruktur von Kanst transzendentaler Deduktion,
in: Prauss, G.: Kant. Zur Deutung seiner Theorie von Denken und Handeln,
Köln, 1973, Seite 90
[3]
vgl. auch Horstmann, Rolf P.: Die metaphysische Deduktion in Kants „Kritik
der reinen Vernunft“ in Tuschling, Burkhard (Hrsg.): Probleme der „Kritik
der reinen Vernunft“, Berlin, 1984, Seite 15-33. Kant selbst nennt in B 159
die Auffindung der reinen Verstandesbegriffe die metaphysische Deduktion
[4]
Heinrich, Richard: Kant und die Methode der Philosophie, Vorlesung an der
Universität Wien, SS 98
[5]
Henrich, Dieter u.a.: Die Beweisstruktur der transzendentalen Deduktion
der reinen Verstandesbegriffe eine Diskussion mit Dieter Henrich,
in Tuschling, Burkhard, Probleme der „Kritik der reinen Vernunft“, Marburg,
1981, Seite 84 ff.
[6]
Höffe, Ottfried: Kant, München, 3.Auflage, 1992, Seite 52
[7]]
vgl. Thöle, Bernhard, Kant und das Problem der Gesetzmäßigkeit
der Natur, Berlin 1991, Seite 50
[8]
Kant benutzt den Begriff Mannigfaltigkeit, der umgangssprachlich in der
Bedeutung von Verschiedenheit, Buntheit und Vielartigkeit verwendet wird.
Im philosophischen Gebrauch steht die Mannigfaltigkeit in Opposition zum
Begriff der Einheit und bezeichnet die Unordnung, Struktur- und Bestimmungslosigkeit
der Materie (vgl. auch Historisches Wörterbuch der Philosophie, Darmstadt,
Band 5, Seite 731)
[9]
s.o. Anm. 2
[10]]
Wagner, Horst: Der Argumentationsgang in Kants Deduktion der Kategorien,
in: Kant-Studien (71), 1980, Seite 356
[11]
ebd. und Kant B 129/130
[12]
vgl. auch Burkhard Tuschling in Die Beweisstruktur der transzendentalen
Deduktion der reinen Verstandesbegriffe eine Diskussion mit Dieter
Henrich, in: Tuschling, Burkhard: Probleme der „Kritik der reinen Vernunft“,
Berlin, 1984, Seite 63
[13]
Thöle, Bernhard: Die Beweisstruktur der transzendentalen Deduktion
der zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft, in: Akten des 5. Internationalen
Kant-Kongresses, Seite 302-312
[14]
Grondin, Jean: Kant, Hamburg, 1994, Seite 63
[15]
Henrich, Dieter: Die Identität des Subjekts in der transzendentalen
Deduktion, in: H. Oberer/G. Seel (Hrsg.): Kant (Analysen-Probleme-Kritik),
Würzburg 1988, Seite 60
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||