Die Deduktion der reinen Verstandesbegriffe in der transzendentalen Analytik der „Kritik der reinen Vernunft“ Kants

von Karsten Müller

1. Einleitung und Problemstellung


1.1 Einleitung

„Das Durchqueren der großen arabischen Wüste könnte kaum eine erschöpfendere Aufgabe sein, als der Versuch, die Windungen und Verflechtungen der Transzendentalen Deduktion zu bewältigen.“ [1] Dieses Bild einer der wichtigsten Kant-Interpreten deutet eines der Probleme an, das sich seit dem Erscheinen der „Kritik der reinen Vernunft“ (Kr.d.r.V.) 1781 für den Kant-Leser gestellt hat: die Schwierigkeit des Verständnisses und des Zugangs zu der transzendentalen Deduktion der Verstandesbegriffe. Vielfach wird die transzendentale Deduktion als das Kernstück der Kritik gesehen, in der von Kant den wichtigsten Beweis für das Programm der Kr.d.r.V. entwickelt. Es scheint daher keine Übertreibung zu sein, daß in diesem Kernstück ein Schlüssel zum Verständnis und zur Beurteilung des gesamten Werkes liegt. [2] Kant selbst hat wohl auch die Schwierigkeiten des Verständnisses gesehen, denn er hat diesen Abschnitt für die zweite Auflage 1787 vollständig umgestaltet und neu verfaßt. Es besteht immer noch Streit darüber, welche Version, die der ersten (A-Deduktion) oder der zweiten Auflage (B-Deduktion), vorzuziehen ist. Die jüngere Diskussion der letzten 30 Jahre bezieht sich in erster Linie auf die B-Deduktion und zieht diese der A-Deduktion vor.
Uneinigkeit besteht noch immer über den Aufbau und vor allem über die Beweisstruktur der B-Deduktion. Es zeigt sich, daß auch die B-Deduktion durch die Verwicklung und Verwindung der Gedanken mit Wiederholungen, Vor- und Rückblenden, den Interpreten ein hohes Maß an Auslegungskunst abverlangen.


1.2 Problemstellung

Die vorliegende Arbeit kann die „Durchquerung der großen Wüste“ nicht leisten. Sie wird vielmehr versuchen, die Deduktion in einem eigenen Verständnis inhaltlich zu entfalten. Sie wird sich dabei ausschließlich auf die B-Deduktion stützen, da sie, als von Kant überarbeitete Version, die von ihm als tragend erachtete Argumentation enthalten muß. Es wird von Nutzen sein, sich für die Erarbeitung eines ersten Verständnisses vom Text zu lösen, da sich Kant oft ungewöhnlicher Ausdrücke und Sprache bedient, die nicht unbedingt zum Verständnis beitragen. Die Deduktion läßt sich zwar relativ leicht vom übrigen Text trennen, aber für ein wirkliches Verständnis muß sie in den Kontext der Kr.d.r.V. eingebettet werden. Dazu wird vor der inhaltlichen Darstellung und Erläuterung der Deduktion zunächst eine kurze Zusammenfassung der Absicht der Kr.d.r.V. und der bis zum Einsetzen der Deduktion erlangten Erkenntnisse nötig sein. An die Darstellung und Erläuterung der Deduktion wird sich eine kurze Darstellung der Probleme, die die Diskussion der Kant-Interpretation der letzten 30 Jahre erörtern, anschließen.
Das Thema dieser Arbeit bezieht sich auf die „Deduktion der reinen Vertandesbegriffe“. Kant selbst läßt die Deduktion namentlich erst ab § 13 (B 116) beginnen. In der Kant-Forschung hat sich mittlerweile zu Recht die Rede von einer metaphysischen und transzendentalen Deduktion durchgesetzt [3] . Als metaphysische Deduktion wird die Auffindung der reinen Verstandesbegriffe bezeichnet. Eine ausführliche Diskussion beider Deduktion würde aber den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Deshalb kann die metaphysische Deduktion nur im Rahmen des für das Verständnis der transzendentalen Deduktion Notwendigen kurz dargestellt werden.


Bei der Auswahl der Literatur mußte eine strenge Begrenzung erfolgen. Es ist klar, daß zweihundert Jahre Kant-Interpretation umfangreiche Kommentierungen hervorgebracht hat. Daher konzentriert sich die Arbeit vor allem auf die Literatur der letzten 30 Jahre.

Zitate werden in der üblichen Art angeführt. Grundlage ist die Ausgabe von Raymundt Schmidt herausgegebene Ausgabe des Meiner Verlags.


1.3 Der Begriff des Transzendentalen

Kant nennt seine Deduktion transzendental. Was bedeutet das im Kantischen Sinne? Ebenso wie transzendent und Transzendenz gehört transzendental zum lateinischen Verb transcendere, das wörtlich ‚über eine Grenze hinausgehen' heißt. Während Transzendenz auf eine Welt jenseits unserer Erfahrung weisen kann, lehnt Kant die Vorstellung ab, das ‚Jenseits', die übersinnliche Welt, sei ein objektiver Gegenstand, von dem er im Bereich des Theoretischen eine gültige Erkenntnis geben könne. Zwar überschreitet Kant in seiner Untersuchung auch den Bereich der Erfahrung, aber die Richtung des Überschreitens kehrt sich um, wenn er im Bereich des Theoretischen nicht eine übersinnliche Welt sucht, sondern die vor aller Erfahrung liegenden Bedingungen der Erfahrung aufdeckt. Kant erforscht die vorempirisch gültige Grundstruktur aller Erfahrung, die er im Subjekt vermutet. Die transzendentale Erkenntnis ist eine Theorie der Möglichkeit apriorischer Erkenntnis. Transzendental heißt in der Kr.d.r.V. allein jede Erkenntnis, durch die wir erkennen, daß und wie gewisse Vorstellungen (Begriffe oder Anschauungen) lediglich apriori angewandt werden oder möglich sind (B 80).

1.4 Zum Begriff Deduktion im Kantischen Sinne


Üblicherweise wird unter Deduktion die Ableitung einer Aussage (These) aus anderen Aussagen (Hypothesen) mit Hilfe der Regeln des logischen Schließens (logische Folgerung) verstanden. Sind dabei die Hypothesen wahre Aussagen so ist die Deduktion der These aus den Hypothesen eine deduktiver Beweis der These. Da dieser Begriff der Deduktion erst später entwickelt wurde, kannte Kant diese Bedeutung noch nicht. Deduktion zu Zeiten Kants war ein juristischer Fachbegriff. Kant erklärt in § 13 (B 116) selbst, in welchen Sinne er seine Deduktion durchführen will. Deduktion war für Kant noch ein Begriff für eine bestimmte Klasse von Abhandlungen, nämlich der Deduktionsschriften. Methodisch soll die Deduktion eine Argumentation sein, die das Bestehen eines erworbenen Rechts begründet. Die transzendentale Deduktion ist ein Argument, das aus einem nicht weiter zu hinterfragendem Faktum einen Anspruch begründet. Kants Anliegen in der transzendentalen Deduktion ist es, die Kategorien, die in der Analytik der reinen Verstandesbegriffe entdeckt werden, also als eine Tatsache gesetzt werden, in ihrem Geltungsanspruch zu verteidigen. Dabei wird in der juristischen Deduktion eben nicht syllogistisch verfahren, wie nach dem üblichen Verständnis von Deduktion zu erwarten, sondern dort wird gesucht, betrachtet, geforscht, erklärt und untersucht. [4] Dieser Hintergrund darf nicht aus dem Blick geraten, wenn man die transzendentale Deduktion verstehen will.

Lange Zeit ist die Bedeutung von Kants Bezug auf die Rechtslehre an dieser Stelle nicht ausreichend verstanden worden, weil die Deduktion in seiner juristischen Bedeutung bereits im 19. Jahrhundert verloren gegangen war. Erst Dieter Henrich hat diese Bedeutung aufgespürt und damit der Diskussion über den Argumentationsgang der transzendentalen Deduktion neue Impulse gegeben. [5]

2. Kontext der Deduktion


2.1 Ziel der Kritik der reinen Vernunft

Kants eigentliches Ziel ist, die Metaphysik als Wissenschaft auf festen Grund zu stellen. Die Frage ist: Ist Metaphysik, so wie die Naturwissenschaften oder die Mathematik, als Wissenschaft möglich? Diese Frage stellt sich vor Kant vor einem bestimmten Hintergrund. Den Gegenständen der Metaphysik fehlt der Probierstein der Erfahrung, weil ihre Gegenstände, Gott, Freiheit, die Seele, durch die Erfahrung nicht gegeben werden, sondern die Erfahrung übersteigen. Kant schlägt nun ein Gedankenexperiment [6] vor: „Bisher nahm man an, alle unsere Erkenntnis müsse sich nach den Gegenständen richten; aber alle Versuche über sie apriori etwas durch Begriffe auszumachen, wodurch unsere Erkenntnis erweitert würde, gingen unter dieser Voraussetzung zunichte. Man versuche es daher einmal, ob wir nicht in den Aufgaben der Metaphysik damit besser vorkommen, daß wir annehmen, die Gegenstände müssen sich nach unserem Erkenntnis richten, welches so schon besser mit der verlangten Möglichkeit einer Erkenntnis derselben apriori zusammenstimmt, die über Gegenstände, ehe sie uns gegeben werden, etwas festsetzen soll.“ (B XVI). Kant läßt sich bei seinem Ansatz inspirieren von der „Revolution der Denkart“ (B X III) in der Physik, der Einsicht Bacons nämlich, daß die Vernunft nur das von der Natur erkennt, was die selbst nach ihrem Entwurf hervorbringt. Die Erkenntnis soll sich nicht mehr nach dem Gegenstand, sondern der Gegenstand nach der menschlichen Erkenntnis richten (B XVI). Diese Forderung erscheint uns zunächst absurd, da wir normalerweise von einem Gegensatz zwischen objektiver und subjektiver Erkenntnis ausgehen. Wir verstehen im allgemeinen unter objektiver Erkenntnis das Wissen um die Dinge an sich, wie sie, unabhängig vom Subjekt, sind. In Anlehnung an den Paradigmenwechsel in der Astronomie durch Kopernikus, dem Wechsel von der geozentristischen zur heliozentristischen Sicht, schlägt Kant vor, die zur objektiven Erkenntnis gehörende Notwendigkeit und Allgemeinheit nicht in den Gegenständen zu suchen, sondern in dem erkennenden Subjekt. Die Gegenstände der objektiven Erkenntnis erscheinen nicht von selbst, sonder werden vom erkennenden Subjekt erst zur Erscheinung gebracht. Die Gegenstände sind nicht länger als Dinge, sondern als Erscheinungen anzusprechen.

2.2 Die entscheidende Frage


Nun kann man nach Kant Erkenntnisse allgemein charakterisieren und einteilen: Erkenntnisse sind entweder apriori oder aposteriori gültig und die Urteile, in denen sich Erkenntnis ausdrückt sind entweder analytischer oder synthetischer Art. 2.2.1 2.2.1 a priori und aposteriori

Alle unsere Erkenntnis fängt mit der Erfahrung an, doch beschränkt sie sich nicht auf sie. Ein ganzer Teil unserer Erkenntnisse wird allein durch die Verstandestätigkeit hervorgebracht und hat deshalb apriorischen, d.h. aller Erfahrung vorausgehenden Charakter. Empirische, also aposteriorisch gültige, Erkenntnis ist willkürlich und daher zufällig. Apriorische Erkenntnis ist allgemein und notwendig gültig.


2.2.2 Analytische und synthetische Urteile


Analytische Urteile haben erläuternden Charakter. Das Urteil ‚alle Körper sind ausgedehnt' ist analytisch, weil der Begriff des Körpers schon die Eigenschaft (das Prädikat) der Ausgedehntheit einschließt. Analytische Urteile haben erläuternden Charakter und heißen deshalb Erläuterungsurteile. Sie erweitern aber unser Wissen aber nicht, sondern zergliedern den Oberbegriff in die in ihm enthaltenen Begriffe.

Synthetische Urteile jedoch erweitern unser Wissen und heißen deshalb Erweiterungsurteile. Das Urteil ‚Gestern hat es geregnet' ist synthetisch, weil mit der Vorstellung des gestrigen Tages nicht das Prädikat ‚regnerisch' notwendig verbunden ist. Das Wissen um den gestrigen Tag wird damit erweitert.

Die doppelte Unterscheidung ‚analytisch-synthetisch' und ‚apriori- aposteriori' ergibt vier Kombinationsmöglichkeiten:

a) analytische Urteile apriori

b) analytische Urteile aposteriori

c) synthetische Urteile apriori

d) synthetische Urteile aposteriori.

Die Kombination (b) entfällt, weil sie nicht möglich ist. Kombination (a) und (d) sind unproblematisch, wie oben gezeigt. Problematisch sind die synthetischen Urteile apriori (c), weil sie begrifflich zwar möglich sind, aber ob die begriffliche Möglichkeit auch realisiert werden kann, also ob es ein Erweiterungsurteil vor aller Erfahrung geben kann, diese Frage entscheidet über die Möglichkeit der Metaphysik als Wissenschaft. Denn die Metaphysik soll als Wissenschaft die menschliche Erkenntnis erweitern. Ihre Aussagen sind synthetisch. Da die Metaphysik in einer reinen Vernunfterkenntnis besteht, fehlt ihr als Basis die Erfahrung: ihre Urteile müssen apriori gültig sein. Somit lautet denn auch die Grundfrage der Kr.d.r.V.: „Wie sind synthetische Urteile apriori möglich?“(B 19).

2.3 Das Vermögen der reinen Vernunft

Um die Frage nach der Grundstruktur der Erfahrung zu beantworten, analysiert Kant das Vermögen der Vernunft und stellt fest, daß die Vernunft eine Einheit ist, die wie ein organisierter Körper in Teile gegliedert ist. Die transzendentale Ästhetik hat es demzufolge mit dem Vermögen der Sinnlichkeit, also den menschlichen Sinnen, und seinen apriorischen Strukturen zu tun, die transzendentale Analytik mit dem Vermögen des Verstandes und seinen transzendentalen Begriffen, den Kategorien. Mit anderen Worten: Kant unterscheidet zwischen verschiedenen Erkenntnisvermögen, nämlich der Sinnlichkeit und dem Verstand. Er entwickelt in der transzendentalen Ästhetik eine Theorie der Sinnlichkeit und eine Theorie des Verstandes in der transzendentalen Analytik, in der sich dann die Deduktion der reinen Verstandesbegriffe findet.


2.3.1 Theorie der Sinnlichkeit (Die reinen Anschauungsformen Raum und Zeit)

Die transzendentale Ästhetik geht davon aus, daß sich Erkenntnis dem Zusammenwirken zweier Erkenntnisstämme verdankt: der Sinnlichkeit und dem Verstand. Beide Vermögen sind gleichberechtigt und wechselseitig aufeinander angewiesen. Der unmittelbare Bezugspunkt der Sinnlichkeit und des Denkens ist die Anschauung, die ein Einzelnes unmittelbar erfaßt. Zur Anschauung gehört, daß ein Gegenstand gegeben ist. Die einzige Möglichkeit, mit deren Hilfe dem Menschen Gegenstände gegeben werden, liegt in der rezeptiven Sinnlichkeit, der Fähigkeit, durch Gegenstände affiziert zu werden, weshalb wir sehen, hören, riechen usw.. Allein die rezeptive Sinnlichkeit ermöglicht dem Menschen Anschauungen. Die Wirkung des Gegenstandes auf die Sinne heißt Empfindung. In Ermangelung des formenden Verstandes wäre der Gegenstand der Sinnlichkeit unbestimmt, aber bestimmbar. Das bloße Hinnehmen eines gegebenen Gegenstandes schafft noch keine Erkenntnis, sondern es werden Begriffe benötigt, um die in der sinnlichen Anschauung gegebenen Daten zu verarbeiten. Mit Hilfe von Begriffen denkt der Verstand eine sinnliche Anschauung, d.h. sie Daten werden nach Regeln zusammengefaßt und geordnet. Erst dann entsteht Wahrnehmung. Etwas wahrnehmen bedeutet, sich einem Gegenstand zuwenden und denselben als etwas bestimmtes erfassen. Z.B. steht mir ein vierbeiniges, behaartes und bellendes Etwas gegenüber. Über die Sinne nehme ich dieses Ding wahr. Das macht aber Wahrnehmung nicht aus, sondern ist Anschauung, als unmittelbare Gegebenheit eines Gegenstandes. Wahrnehmen bedeutet nicht nur ein Ding als eine Zusammensetzung aus einzelnen Sinnesdaten zu begreifen, sondern als etwas wahrzunehmen. In diesem Fall das vor mir stehende Ding als Hund wahrzunehmen. Dazu bedarf es einer Vorstellung von dem Begriff Hund. Deswegen kann Kant sagen: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“(B 75).

Was aber ermöglicht überhaupt Wahrnehmung?

Kant geht nun so vor, daß er die Sinnlichkeit unserer Wahrnehmung isoliert und dabei alles das absondert, was der Verstand an Begriffen produziert hat sowie alles was zur Empfindung gehört abtrennt. Das Resultat ist die Entdeckung von zwei reinen Formen sinnlicher Anschauung als Prinzipien unserer Erkenntnis: der Raum als äußerer Sinn und die Zeit als innerer Sinn.

Auf den Nachweis von Raum und Zeit erfolgt die transzendentale Erörterung der reinen Anschauungsformen, die zeigt, daß durch Raum und Zeit synthetische Erkenntnis apriori möglich ist. Die Räumlichkeit ermöglicht nämlich zuerst die Geometrie, die Zeitlichkeit ermöglicht das Zählen und damit die Arithmetik. Somit wäre eine erste Antwort auf die Frage gefunden, wie synthetische Urteile apriori möglich sind.


2.3.2 Theorie des Denkens


Das zweite Standbein der Erkenntnis ist der Verstand, oder das Vermögen, mittels Begriffen, zu denken. Was Kant von der sinnlichen Wahrnehmung fordert, verlangt er auch vom Denken.


2.3.2.1 Die Analytik der Verstandesbegriffe

Genauso, wie das Gewühl von Sinnesempfindungen nach zugrundeliegenden Prinzipien durchforstet wurde, soll nun das Denken in der transzendentalen Analytik durchsucht werden. In dieser Analytik soll gefragt werden, ob es nicht Denkformen gibt, welche die von Kant geforderten vier Bedingungen erfüllen:
a) Sie dürfen nicht von der Erfahrung abhängen.

b) Sie dürfen nicht der Sinnlichkeit angehören.

c) Sie dürfen nicht zusammengesetzt oder abgeleitet sein.

d) Sie müssen in einer vollständigen Zusammenstellung erfaßt werden können.

Kant macht seine Entdeckung auf dem Umweg über den Begriff des Urteils. Er fragt: Was geschieht, wenn der Verstand tätig wird? Verstehen heißt Urteilen und Urteilen kann nur durch die Synthesis (Verbindung) von Begriffen geschehen. Diese Synthesis von Begriffen in Urteilen vollzieht sich immer nach bestimmten formalen Typen. So gibt es Urteile, die bejahend, andere, die verneinend. Andere wiederum folgen der Relation ‚wenn x, dann y'. Wiederum andere drücken wirklich, mögliche, oder notwendige Verhältnisse aus. Diese logische Form des Urteils, unter die sich alle möglichen empirischen Inhalte subsumieren lassen, gehört zum Verstand selbst.

Aber mit der Aufzählung diverser Urteile ist es nicht getan. Der Verstand bündelt die Urteile zu einer Einheit, die die Funktion oder Grundoperationen der Urteile beschreiben. Diese Ordnungsfaktoren nennt Kant die Kategorien.


2.3.2.2 Tafel der Urteilsformen (nach B 95)

I. Quantität der Urteile

Allgemeine

Besondere

Einzelne

2. Qualität der Urteile
3. Relation der Urteile

Bejahende
Kategorische

Verneinende
Hypothetische

Unendliche
Disjunktive

4. Modalität der Urteile

Problematische

Assertorische

Apodiktische


Daraus abgeleitet resultieren die Funktionen der Kategorien.

2.3.2.3 Tafel der Kategorien (nach B 106)

1. Der Quantität

Einheit

Vielheit

Allheit

2. Der Qualität
3. Der Relation

Realität
der Inhärenz und Subsistenz

Negation
der Kausalität und Dependenz

Limitation
der Gemeinschaft

4. Der Modalität

Möglichkeit-Unmöglichkeit

Dasein-Nichtsein

Notwendigkeit-Zufälligkeit

So sieht nach Kant die logische Operationsstruktur des menschlichen Verstandes in seiner Verarbeitung von empirische Gegebenheiten aus. Kant hält die Tafel der Kategorien für vollständig und es scheint ihm auch nicht notwendig zu erläutern, wie er sie aufgefunden hat.


3. Die transzendentale Deduktion der reinen Verstandesbegriffe


Wir begegnen jetzt dem zentralen Nerv der Kr.d.r.V., mit dem Kant so sehr gerungen hat. Ging es bei der Analytik der reinen Verstandesbegriffe darum, die Kategorien überhaupt herauszuarbeiten, sollen jetzt durch die transzendentale Deduktion die Kategorien und ihr Gebrauch gerechtfertigt werden. Mit anderen Worten: es soll begründet werden, warum die Kategorien für unsere Erkenntnis Geltung haben.

In § 13 und § 14 erklärt Kant, was er unter einer transzendentalen Deduktion versteht (siehe auch 1.3) und was er durch sie erreichen will. Erst in § 15 beginnt die transzendentale Deduktion. Um eine erste Strukturierung zu erhalten, möchte ich zunächst davon ausgehen, daß sich die Deduktion in drei Abschnitte gliedern läßt. Der erste Abschnitt befindet sich in den §§ 15- 21, der zweite Abschnitt in §§ 22-25 und der letzte in § 26. [7] Diese Einteilung läßt sich auch am Text sehr gut nachweisen, was im folgenden verdeutlicht werden soll.


3.1 Die Aufgabe der transzendentalen Deduktion (§ 13 und § 14)
Die transzendentale Deduktion soll die Art erklären, wie „sich Begriffe apriori“, die Kategorien, „auf Gegenstände beziehen können“ (B 117). Daß sich Begriffe und Gegenstände aufeinander beziehen, dafür gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder der Gegenstand macht die Begriffe möglich oder der Begriff macht den Gegenstand möglich (B 124/125). Die erste Möglichkeit wäre rein empirisch, woraus folgen würde, daß Begriffe niemals apriori möglich wären, was sie als Kategorien aber sein sollen (vgl. 2.4.2.1.). Nach der zweiten Möglichkeit würde der Begriff zwar nicht den Gegenstand seinem Dasein nach hervorbringen, aber doch vor aller Erfahrung bestimmend sein, wenn durch den Begriff erst die Erkenntnis über den Gegenstand möglich wird.

Nun ist Erkenntnis aber nur unter zwei Bedingungen möglich:
- Ein Gegenstand ist in einer Anschauung als Erscheinung gegeben. Voraussetzung ist, daß Gegenstände können nur angeschaut werden können, wenn sie den apriorischen Anschauungsformen Raum und Zeit unterliegen.

- Der Gegenstand kann in Form von Begriffen gedacht werden.

Daher ergibt sich die Frage, ob es neben den Anschauungsformen Raum und Zeit auch Begriffe apriori gibt, die als Bedingungen der Möglichkeit etwas zu denken, der Erfahrung vorausgehen? Dann wäre Erkenntnis nur durch diese Begriffe apriori möglich. Das Ziel der Deduktion ist also die Rechtfertigung, daß die Kategorien als Begriffe apriori allgemein notwendige Bedingung der Möglichkeit von Erkenntnis sind.


3.2 Der erste Abschnitt: Das transzendentale Bewußtsein als Ursprung aller Synthesis (§ 15-21)


Alle Erkenntnis besteht in einer Verbindung (Synthesis) verschiedener [8] Vorstellungen (Anschauungen oder Begriffe) zu einer Einheit. Diese Verbindung zu einer Einheit kann nicht durch die Sinne vollzogen werden, da das Vermögen der Sinne rein rezeptiver, also empfangender Art, ist. Diese Einheit vollzieht sich auch nicht im Objekt, sondern im erkennenden Subjekt durch das Vermögen des Verstandes. Wir können uns nichts im Objekt miteinander verbunden vorstellen, was wir nicht selber vorher miteinander verbunden haben. Es ist die Spontaneität (Selbsttätigkeit) des Verstandes, die alle Verbindungen vollbringt (B 130). Verbindung von Verschiedenem zu einer Einheit ist also konstitutiv für die Möglichkeit von Begriffsbildung. Der Begriff der Einheit, als Opposition zur Vielheit, ergibt sich nicht aus dem Begriff des Verbindens, sondern die Vorstellung der Einheit macht den Begriff der Verbindung erst möglich (B 131). Es muß also einen Ursprung der Einheit geben.

Unter dem dann gesuchten Ursprung oder obersten Prinzip aller Verbindungen versteht Kant jede Verstandeshandlung, die allen Formen der Verbindung gemeinsam zugrundeliegt. Man findet sie, indem man von den unterschiedlichen Formen des Verbindens absieht und die Grundhaltung des Verbindens als solches heraushebt. Die Quelle allen Verbindens liegt in einer ursprünglichen Verbindung, in einem einheitsstiftenden Verbinden, das vor aller anderen Verbindung liegt, ohne selbst von einer anderen abzuhängen.

„Das I c h d e n k e, muß alle meine Vorstellungen begleiten können, denn sonst würde etwas in mir vorgestellt werden, was gar nicht gedacht werden könnte, welches ebenso viel heißt, als die Vorstellung würde entweder unmöglich, oder wenigstens für mich nichts sein.“ (B 131/132). Das bedeutet, wenn die Verbindung auf der Tätigkeit des Verstandes beruht, dann muß sie von dem gleichen Subjekt gedacht werden können, dem die miteinander verbundenen Vorstellungen gegeben sind. Die Einheit durch Verbindung bedingt, die Einheit von Denken und Wahrnehmung in einem Subjekt. Für diese Einheit ist es erforderlich, daß ich, wenn ich über sie nachdenke, meines Denkens und meiner Vorstellungen bewußt bin. Alles, was für die Einheit meines Ich im Denken und in der Wahrnehmung benötigt wird, ist die Möglichkeit diese Selbstbewußtseins. Dieses Selbstbewußtsein nennt Kant „reine Apperzeption“ und da sie die ursprüngliche Einheit als Quelle aller anderen Verbindung ist, auch die „ursprüngliche Apperzeption“. Das Ich ist aber nicht das personale Ich eines bestimmten Individuums, sondern hat seinen Ort vor aller Erfahrung und bildet den Ursprung der in jedem Urteil gesetzten Einheit. Das Ich ist das Subjekt von Bewußtsein überhaupt , und daher in allem Selbstbewußtsein ein und dasselbe. Daher ist dieses Selbstbewußtsein auch allgemein notwendig für Erkenntnis und Kant nennt es deshalb auch „transzendentale Apperzeption“.
Bisher war aber das transzendentale Selbstbewußtsein noch nicht in Zusammenhang mit den Kategorien, um die es ja schließlich gehen soll, gebracht worden. Dies geschieht jetzt, in dem Kant auf die logische Form aller Urteile zurückgreift. Die Kopula -z.B. ‚ist'- verbindet Subjekt und Prädikat zu einer Einheit. Die Kopula weist auf die notwendige Einheit der Apperzeption als einheitsstiftendes Prinzip. Die Objektivität und Notwendigkeit einer Verbindung verdankt sich aber den Kategorien. Deshalb kommt die Verbindung von Verschiedenem nur mit Hilfe der Kategorien zur Einheit des transzendentalen Selbstbewußtseins. Damit erweisen sich die Kategorien als Bedingungen der Möglichkeit aller Objektivität. Nicht objektiv sind die Wahrnehmungsassoziationen, für die die Kategorien gerade nicht gelten. Kant unterscheidet Wahrnehmungsassoziationen von Erfahrungsurteilen (B 142). Eine Wahrnehmungsassoziation liegt z.B. in dem Satz „wenn ich einen Körper trage, so fühle ich einen Druck der Schwere“ vor. Dieser Satz enthält aber keine Kategorie, sondern lediglich die assoziative Verknüpfung zweier Wahrnehmungen („Ich trage einen Körper“ und „Ich fühle einen Druck der Schwere“). Das Verhältnis von Subjekt und Prädikat wird nicht nach reinen Denkgesetzen verbunden, sondern nach empirischen Gesetzen der Assoziation gebildet. Sie trifft nur zufällig, aber eben nicht notwendig und allgemein zu und führt zu keiner objektive Notwendigkeit. Erfahrungsurteile, wie „der Körper ist schwer“ dagegen verknüpfen das Subjekt und das Prädikat durch eine Kategorie und wird damit notwendig und allgemein gültig.


Somit könnte das Beweisziel der transzendentalen Deduktion als erreicht angesehen werden. Die Kategorien, die nach der Analytik reine Verstandesbegriffe, aber vielleicht bloße Gedankendinge sind, erweisen sich nun als objektiv gültig. Das subjektive, aber reine Denken ist ein notwendiger Baustein objektiver Gegenständlichkeit. Subjektivität und Objektivität haben denselben Ursprung: das transzendentale Selbstbewußtsein, das sich in den reinen Formen des Verbindens, den Kategorien vollzieht. Kant selbst faßt das Ergebnis in § 20 zusammen: „Alle sinnlichen Anschauungen stehen unter den Kategorien, als Bedingungen, unter denen allein das Mannigfaltige derselben in ein Bewußtsein zusammen kommen kann." In § 21 jedoch stellt er fest, daß damit erst der Anfang einer Deduktion der Verstandesbegriffe gemacht sei (B 144). Bislang habe er von der Art, wie das Verschiedenartige zu einer sinnlichen Anschauung gegeben wird, abgesehen, weil die Kategorien ja dem Verstand entspringen und nicht der Sinnlichkeit. Es wurde also bis jetzt nur auf die Einheit geschaut, die in einer bereits gegebenen Anschauung vermittelst der Kategorien durch den Verstand hinzukommt. Dabei hatte er nicht unterschieden, welche Art der Anschauung den Gegenstand gibt. Um aber die Deduktion zu vollenden, erläutert Kant, müsse auch gezeigt werden, daß die Art, wie sinnliche Anschauung gegeben wird, auch derselben Einheit unterliegt, wie bereits gegebene Anschauungen.


3.3 Der zweite Abschnitt (§§ 22-25)

Kant stellt zunächst fest, daß das Denken eines Gegenstandes von dem Erkennen eines Gegenstandes unterschieden werden muß (B 146). Zum Erkennen gehören zwei Elemente, nämlich der reine Verstandesbegriff (Kategorie) durch die ein Gegenstand überhaupt erst gedacht werden kann und komplementär die Anschauung, durch die ein Gegenstand gegeben wird. Die menschliche Anschauung ist aber auf jeden Fall sinnlicher Art. Deshalb kann für den Menschen das Denken eines Gegenstandes nur Erkenntnis werden, wenn die Kategorien auf Gegenstände der Sinne bezogen werden. Sinnliche (empirische) Anschauung wird aber nur gegeben durch die Wahrnehmung. Daher verschaffen Kategorien nur Erkenntnis, wenn sie auf die empirische Anschauung angewendet werden können. Die Kategorien sind also bloße Gedankenformen und die Erkenntnis, die allein aus ihren Verbindungen gewonnen werden kann, ist bislang intellektual und nicht transzendental. Allein wenn sich Gegenstände gemäß der Form der Verbindung, die in den Kategorien gedacht wird, in empirischer Anschauung darstellen lassen, ist eine gegenständliche Erkenntnis möglich. Also muß die das Entstehen sinnlicher Anschauung ebenso beschaffen sein, wie die Struktur der Kategorien vorgibt, wenn Erkenntnis von Gegenständen möglich sein soll. Sie enthält also ebenso wie die Kategorien eine Verbindung. Aber zunächst nur apriori, denn sie ist möglich und auch notwendig durch die figürliche Verbindung, die die Einbildungskraft gewissermaßen in die Wahrnehmung im vorhinein legt (B 152). Einbildungskraft nennt Kant das Vermögen, einen Gegenstand auch ohne dessen Gegenwart vorzustellen (B 151). Er unterscheidet die produktive von der reproduktiven Einbildungskraft, was erläutert, daß die Einbildungskraft nicht nur bereits in einer Anschauung gegebene Gegenstände reproduzieren kann, sondern unter Anwendung der Kategorien apriorisch produziert. Die produktive Einbildungskraft kann also ein formales Korrelat der intellektuellen Synthesis in der reinen Anschauung darstellen. Wie geht das? Den Begriff einer Linie stelle ich dadurch her, daß ich sie in Gedanken ziehe, wobei ich einen Abschnitt zu dem anderen hinzufüge bzw. miteinander verbinde. Durch diese Handlung des Ziehens der Linie tritt im Nacheinander des Verbindens die Zeit hinzu. Das verbindende Denken verfährt beim Bilden des Begriffs einer Linie sowohl räumlich und zeitlich analysierend. Aber erst dadurch kann wiederum im Begreifen eine Einheit des Gegenstandes hergestellt werden. Der Verstand muß nicht auf die Affektion der Sinne warten, sondern er gibt die Regel durch die Kategorien bereits vor. Die in den Kategorien gedachten Verbindungen haben ein entsprechendes Korrelat in den Erscheinungen. In dem Hinzutreten der reinen Anschauungsformen des Raumes und der Zeit öffnet sich ein „Fenster“ zur Erfahrungswelt, das die Erfahrung ermöglicht, daß aufgrund seiner Beschaffenheit, wie ein Muster, die Sinnesdaten so vorstrukturiert, daß sie den Erfordernissen des Verstandes entsprechen.


3.4 Der dritte Abschnitt (§ 26)

In den ersten Absätzen faßt Kant noch einmal den bisherigen Gang der Deduktion zusammen und erläutert an zwei Beispielen die Bedingungen für die Wahrnehmung eines Hauses und des Gefrierens von Wasser.

Die empirische Anschauung eines Hauses wird nur dadurch zur Wahrnehmung eines Hauses gemacht, daß ich seine Gestalt so ‚nachzeichne', daß es einen bestimmten Raum einnimmt. Indem ich mir das Haus empirisch zum Bewußtsein bringe, unterwerfe ich zugleich alle seine Teile und ihre Verbindung dem Raum und der in ihm enthaltenen Verbindung seiner verschiedenen Teile. Alle Eigenschaften des Raumes, seine Unendlichkeit und Gleichartigkeit, sein Zugrundeliegen für alles in ihm und das gleichzeitige Nebeneinander aller seiner Teile gehen in die Wahrnehmung des Hauses mit ein. Aber nur dadurch, daß ich die empirische Verbindung der verschiedenen Teile des Hauses der Anschauungsform des Raumes unterwerfe, konstituiere ich das Haus durch die Kategorien.
Auch bei der Wahrnehmung eines Ereignisses, wie des Gefrierens des Wassers, liegt eine verbindende Struktur schon zu Grunde, nämlich die spezielle zusammengesetzte Einheit der Zeitteile, die darin besteht, daß sie den Zeitteilen eine Folgeordnung zuschreibt, wie später und früher. Weil jedes Bewußtsein von einer zeitlichen Veränderung der Zeit selbst als Form des inneren Sinnes unterliegt, steht der Vorgang des Gefrierens von Wasser als eine von mir durch sukzessives Wahrnehmung zweier Zustände unter dem Grundsatz der Zeitfolge oder dem Gesetz von Ursache und Wirkung. Das sukzessive Verbinden in der Aufnahme der Sinneseindrücke, das die Wahrnehmung ausmacht, ist also durch Raum und Zeit selbst und deren Einheit bedingt und steht in dieser mittelbaren Art unter den Kategorien und der in ihnen gedachten Verstandesverbindungen.

Kant will nun im die Deduktion abschließenden Schritt zeigen, daß es möglich ist, daß der menschliche Verstand der Natur sozusagen ein Gesetz vorschreibt. Mit Natur meint Kant nichts anderes. als die Gesetzmäßigkeit, der die Erscheinungen in Raum und Zeit unterliegen. Hier kommt nun endgültig die kopernikanische Wende im erkenntnistheoretischen Sinne zum tragen. Gesetze existieren nicht in den Erscheinungen, sondern nur relativ auf das Subjekt, dem die Erscheinungen ja zugehören. Als Erscheinungen existieren sie nicht an sich, sondern werden durch die Affektion der Sinne durch einen Gegenstand dem Subjekt nur gegeben. Insofern sind sie auch nur Vorstellungen von Dingen. Wie die Dinge an sich sind, darüber geben die Erscheinungen keine Auskunft. Als Vorstellungen können sie aber unter keinen Gesetzen stehen, als denen, die die Vermögen des erkennenden Subjekts vorschreiben. Die Einbildungskraft ist das Vermögen, das Vielfältige in den sinnlichen Anschauungen zu verknüpfen. Von der Einbildungskraft hängt aber die Verbindung der Sinneseindrücke zu einer Wahrnehmung ab. Und die Einbildungskraft wiederum unterliegt den Kategorien. Folglich steht alles, was von den Erscheinungen der Natur in das Bewußtsein gelangen kann unter den Kategorien. Das bedeutet jedoch nicht, wie vielleicht mißverstanden werden könnte, daß der Verstand Naturgesetze gibt, die erst dadurch in der Welt gelten. Die Naturgesetze können erst durch die Erfahrung erkannt werden. Wie wir aber Erfahrungen machen können, bzw. wie aus Erfahrung Naturgesetze abgeleitet werden können, darüber geben allein die Kategorien Auskunft.


3.5 Die Zusammenfassung in § 27

Kant faßt das Ergebnis dieser transzendentalen Deduktion selbst in § 27 zusammen. Seine Ausführungen sind an dieser Stelle so eindeutig, daß sie im Wortlaut wiedergegeben werden können: „Wir können keinen Gegenstand denken, ohne durch Kategorien; wir können keinen gedachten Gegenstand erkennen, ohne durch Anschauungen, die jenen Begriffen entsprechen. Nun sind alle unsere Anschauungen sinnlich, und diese Erkenntnis, sofern der Gegenstand derselben gegeben ist, ist empirisch. Empirische Erkenntnis aber ist Erfahrung. Folglich ist uns keine Erkenntnis apriori möglich, als lediglich von Gegenständen möglicher Erfahrung. Aber diese Erkenntnis, die bloß auf Gegenstände der Erfahrung eingeschränkt ist, ist darum nicht alle von der Erfahrung entlehnt, sondern“ die Kategorien und reinen Anschauungsformen „sind Elemente der Erkenntnis, die in uns apriori angetroffen werden. Nun sind nur zwei Wege, auf welchen eine notwendige Übereinstimmung der Erfahrung mit den [ Verstandes- ] Begriffen von ihren Gegenständen gedacht werden kann: entweder die Erfahrung macht diese [ Verstandes- ] Begriffe, oder diese [ Verstandes- ] Begriffe machen die Erfahrung möglich. Das erstere findet nicht in Ansehung der Kategorien...statt; denn sie sind Begriffe apriori, mithin unabhängig von der Erfahrung. Folglich bleibt nur das zweite übrig...:daß nämlich die Kategorien von seiten des Verstandes die Gründe der Möglichkeit aller Erfahrung überhaupt enthalten.“(B 166/167).

Damit ist das als entscheidende Frage charakterisierte Problem aber in einer Hinsicht beantwortet: Synthetische Urteile apriori sind möglich, aber nur in Bezug auf Gegenstände möglicher Erfahrung, nicht aber ohne diesen Bezug. Das synthetische Urteil: Jede Wirkung hat eine Ursache ist apriori gültig, aber nur in Bezug auf die Möglichkeit, empirische Erkenntnis herzustellen.

4. Probleme und Kritik


Generationen von Kant-Interpreten haben sich an der transzendentalen Deduktion abgemüht. Einige vermuten in ihr eine subtile, schrittweise vorgehende Argumentation, während andere in ihr vor allem die Entfaltung eines zirkelhaften Beweises sehen. Eine kohärente und allgemein akzeptierte Deutung des Textes hat sich noch nicht durchgesetzt.


4.1 Das Beweisstrukturproblem

Geht man davon aus , daß die transzendentale Deduktion einen Geltungsbeweis der Kategorien erbringen soll, dann könnte man erwarten, daß zum einen die Geltung bestätigt wird und zugleich der Bereich der Geltung der Kategorien abgesteckt wird, also die Deduktion aus zwei Teilen besteht. Kant selbst merkt in § 21 an, daß die in den §§ 15-20 ein erster Schritt getan sei, die Deduktion aber erst in § 26 vollendet werde. Das Problem, wie beide Teile der transzendentalen Deduktion zueinander stehen, ist besonders in den letzten Jahren im Anschluß an einen Aufsatz von Dieter Henrich [9] ausführlich diskutiert worden. Nach Henrichs Meinung ist das Verhältnis der beiden Beweisschritte so zu bestimmen, daß Kant im ersten teil bis § 20 die Geltung der Kategorien nur unter einer einschränkenden Bedingung herleitet. Danach werde in den §§ 16-20 lediglich gezeigt, daß nur diejenigen Anschauungen unter Kategorien stehen, die bereits Einheit enthalten. Mit dieser Aussage ist aber noch nichts darüber ausgesagt, in welchem Umfang einheitliche Anschauungen aufgefunden werden. Die Aufgabe des § 26 sieht Henrich daher darin, diese Einschränkung aufzuheben und dadurch allererst die universelle Geltung der Kategorien zu begründen. Unter Hinzuziehung der Ergebnisse der transzendentalen Ästhetik, so Henrich, könne Kant belegen, daß alle Anschauungen durch die Anschauungsformen von Raum und Zeit bereits Einheit enthalten. Woraus dann Kant schlußfolgern könne, daß alles gegebene Mannigfaltige den Kategorien unterliege. In der Folge hat Wagner diesen Lösungsvorschlag kritisiert und in Frage gestellt, „daß die Einheitlichkeit der Vorstellungen von Raum und Zeit dasjenige sei, ‚kraft-dessen' wir auch alle Sinnesvorstellungen vereinheitlichen können.“ [10] Dafür ließen sich auch Textstellen anführen: „(Allein) die Verbindung (conjunctio) eines Mannigfaltigen überhaupt kann niemals durch Sinne in uns kommen und kann also nicht in der reinen Form der sinnlichen Anschauung zugleich mit enthalten sein; denn sie ist ein Actus der Spontaneität der Vorstellungskraft“. [11]
Wagner sieht in dem ersten Schritt der Deduktion den Beweis dafür, daß jede Verbindung, die Einheit der Anschauung herstellt, sich der transzendentalen Apperzeption (des Selbstbewußtseins), deren Vollzug die Kategorien sind, zu verdanken habe. Der zweite Schritt der Deduktion (§ 26) soll nach Wagner erweisen, wie die Kategorien für Erfahrungszwecke ganz allgemein gebraucht werden können.

Diese Kontroverse hat aber eine entscheidende Schwäche: sie zieht die Bedeutung und Funktion des dazwischen liegenden Teils (§§ 22-25) nicht in Betracht bzw. übergeht ihn. [12] Für ein wirkliches Freilegen der Beweisstruktur bedarf es m.E. zweier Voraussetzungen, nämlich erstens, eines wirklichen Verständnisses und einer Integration der §§ 22-25 in den Gang der Deduktion sowie zweitens, die Kenntnis über die Techniken, die Kant in der Deduktion anwendet und der juristischen Deduktion entlehnt. Thöle hat zumindest versucht, die §§ 22-25 der Deduktion in den Deduktionsgang zu integrieren und die Beweisstruktur der Deduktion insgesamt zu analysieren. [13] Es bleibt aber dabei, daß sich inhaltlich viele Schwierigkeiten ergeben, die nicht nur auf die Obskurität [14] des Textes zurückzuführen sind. Eines sei hier kurz erläutert.

4.2 Das Problem der Objektivität

Kant versucht zu zeigen, daß sich die Kategorien als Bedingungen der Möglichkeit aller Objektivität erweisen. Um das Urteil als die Form der Apperzeption zu erweisen , muß zunächst die Notwendigkeit einer durchgängigen synthetischen Einheit aller meiner Vorstellungen aus dem Begriff des Selbstbewußtseins abgeleitet werden. Dann muß gezeigt werden, daß diese Einheit ausschließlich eine objektive Einheit ist, d.h. eine solche, die notwendig und allgemein gilt. Das aber zeigt Kant gerade nicht, denn es bleibt unklar, wie aus Wahrnehmungsurteilen durch die Kategorien objektive gültige Erfahrungsurteile werden. Das Gefrieren des Wassers könnte ich assoziativ auf das Untergehen der Sonne als Ursache zurückführen. Dieses Urteil hätte die gleiche Form wie das Urteil ‚Wenn die Temperatur des Wassers unter null Grad Celsius sinkt, gefriert es'. Nachdem Kant dargelegt hat, daß ein mögliches Selbstbewußtsein die synthetische Einheit seiner Vorstellungen erfordert, stellt er fest, daß eben diese Einheit die Beziehung der Vorstellung auf einen Gegenstand, ihre Objektivität, ausmacht. Im weiteren Gang der Deduktion verwendet er aber diesen Begriff nicht nur im Sinne einer Objektbeziehung, sondern als einer notwendigen und allgemeingültigen, die er noch gar nicht bewiesen hat.

Weil auf diesem Weg die Deduktion schon am Beginn zu scheitern droht, schlägt Henrich eine Rekonstruktion der Deduktion aus der Identität des Bewußtseins vor, die zu zeigen hat, „daß im Selbstbewußtsein selbst ein Wissen von Prinzipien der Verbindung von Gedanken miteinander gegeben ist, die Gedanken von Gegebenen sind;- und zwar im Ausgang von Eigenschaften desjenigen Selbstbewußsteins, das in einer von aller Erfahrung unabhängigen Gewißheit apriori zugleich von seiner eigenen Form und Möglichkeit weiß, in Beziehung auf jeden Gegenstand eintreten zu können.“ [15] So könnte eine Deduktion aus dem Selbstbewußtsein gewonnen werden, die auch zu verteidigen wäre. Kants Deduktion in der Form, wie sie vorliegt ist es am Ende nur schwer zu verteidigen

5. Fazit


Was bleibt nach dieser ernüchternden Erkenntnis des Scheiterns der Deduktion? Die Antwort auf die Frage, ob und wie denn nun synthetische Urteile apriori möglich seien, konnte er mit Rückgriff auf die Kategorien nicht beweisen. Aber es ist trotzdem etwas gewonnen. Zunächst bleibt festzuhalten, daß Kant im Streit zwischen Empirismus und Rationalismus sein Ziel erreicht, wenn er „die menschliche Vernunft zwischen diesen beiden Klippen glücklich durchbringen, ihr bestimmte Grenzen anweisen, und dennoch das ganze Feld ihrer zweckmäßigen Tätigkeit für sie geöffnet erhalten“ will (B 128). Denn er bietet doch zumindest ein Modell an, daß beiden Seiten, Vernunft und Erfahrung, Platz bietet und miteinander vermittelt. Er hat den Streit darum, wie nun Erkenntnis zustande kommt, auf eine höhere Reflexionsstufe gebracht, die seitdem die philosophische Diskussion in überragendem Maße beeinflußt. So hat also Kant in einer verfahrenen philosophischen Situation einen Weg gewiesen, den seitdem in der Erkenntnistheorie noch niemand bis zu seinem Ende gegangen ist.


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Fussnoten

[1] Paton, Herbert James: Kants Metaphysik der erfahrung, in: Kopper, J./Malter, R. (Hrsg.): Materialien zu Kants „Kritik der reinen Vernunft“, Frankfurt/Main, 2 Auflage, 1980, Seite 134

[2] Henrich, Dieter: Die Beweisstruktur von Kanst transzendentaler Deduktion, in: Prauss, G.: Kant. Zur Deutung seiner Theorie von Denken und Handeln, Köln, 1973, Seite 90

[3] vgl. auch Horstmann, Rolf P.: Die metaphysische Deduktion in Kants „Kritik der reinen Vernunft“ in Tuschling, Burkhard (Hrsg.): Probleme der „Kritik der reinen Vernunft“, Berlin, 1984, Seite 15-33. Kant selbst nennt in B 159 die Auffindung der reinen Verstandesbegriffe die metaphysische Deduktion

[4] Heinrich, Richard: Kant und die Methode der Philosophie, Vorlesung an der Universität Wien, SS 98

[5] Henrich, Dieter u.a.: Die Beweisstruktur der transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffe – eine Diskussion mit Dieter Henrich, in Tuschling, Burkhard, Probleme der „Kritik der reinen Vernunft“, Marburg, 1981, Seite 84 ff.

[6] Höffe, Ottfried: Kant, München, 3.Auflage, 1992, Seite 52

[7]] vgl. Thöle, Bernhard, Kant und das Problem der Gesetzmäßigkeit der Natur, Berlin 1991, Seite 50

[8] Kant benutzt den Begriff Mannigfaltigkeit, der umgangssprachlich in der Bedeutung von Verschiedenheit, Buntheit und Vielartigkeit verwendet wird. Im philosophischen Gebrauch steht die Mannigfaltigkeit in Opposition zum Begriff der Einheit und bezeichnet die Unordnung, Struktur- und Bestimmungslosigkeit der Materie (vgl. auch Historisches Wörterbuch der Philosophie, Darmstadt, Band 5, Seite 731)

[9] s.o. Anm. 2

[10]] Wagner, Horst: Der Argumentationsgang in Kants Deduktion der Kategorien, in: Kant-Studien (71), 1980, Seite 356

[11] ebd. und Kant B 129/130

[12] vgl. auch Burkhard Tuschling in Die Beweisstruktur der transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffe – eine Diskussion mit Dieter Henrich, in: Tuschling, Burkhard: Probleme der „Kritik der reinen Vernunft“, Berlin, 1984, Seite 63

[13] Thöle, Bernhard: Die Beweisstruktur der transzendentalen Deduktion der zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft, in: Akten des 5. Internationalen Kant-Kongresses, Seite 302-312

[14] Grondin, Jean: Kant, Hamburg, 1994, Seite 63

[15] Henrich, Dieter: Die Identität des Subjekts in der transzendentalen Deduktion, in: H. Oberer/G. Seel (Hrsg.): Kant (Analysen-Probleme-Kritik), Würzburg 1988, Seite 60